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Dezember 2018

Rot-Grün denkt nicht mehr an Deutschland – nur noch an die eigene Klientel

Gleichstellungsfeier oder Feier einer Demokratiefeindin?

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Zum Antrag „100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland – Errungenschaften verteidigen, tatsächliche Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern weiter stärken!“ der CDU, SPD, FDP und Grünen (Drucksache 17/4291).

Der Kampf gegen barbarische Genitalverstümmelungen

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Zur Aktuellen Stunde „Gewalt gegen Frauen und Mädchen – Ein untragbares Leid in unserer vermeintlich modernen und aufgeklärten Gesellschaft“.

Klagewelle in Asylfragen vor dem OVG Münster

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1663 (Drucksache 17/4096).

In einem Interview mit Focus Online hat der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert Seegmüller die Klagewelle in Asylverfahren und die damit verbundene Überlastung der Verwaltungsgerichte beklagt. Man könne mit dem vorhandenen Personal pro Jahr etwa 200.000 bis 250.000 Fälle bearbeiten. Stand Mai 2018 sollen aber bei den Verwaltungsgerichten schon 400.000 Verfahren anhängig gewesen sein.

Zur Beurteilung der aktuellen Situation beim OVG Münster, fragten wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem OVG Münster um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren)
  3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des OVG Münster seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018)
  4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen)
  5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem OVG Münster erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen)

Die Antwort der Landesregierung lässt den Schluss zu, dass sich die Aussagen des Chefs des Verwaltungsgerichtsverbands auch für Nordrhein-Westfalen bestätigen. Während im Jahr 2016 noch 76,47 Prozent der eingehenden Verfahren beim OVG Münster keinen Asylbezug aufwiesen, lag dieser Anteil im ersten Halbjahr 2018 nur noch bei 38,30 Prozent. Auch verdreifachte sich zwischen 2016 und dem ersten Halbjahr 2018 die Zahl der anhängigen Hauptverfahren im Asylrecht. Dabei obsiegten im ersten Halbjahr 2018 die Behörden in 97,45 Prozent aller Hauptverfahren und in 83,33 Prozent aller Eilverfahren.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4398).

November 2018

Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1648 (Drucksache 17/4054).

Gewaltbereite Fangruppen, wie Ultras und Hooligans, besonders im Profi-Fußball, verknüpfen ihre Gewaltbereitschaft häufig mit einer politischen Ideologie. Das bekannte Bild vom Nazi-Hooligan ist spätestens seit „Hooligans gegen Salafisten“ weit verbreitet. Weniger bekannt ist allerdings die Vernetzung der Ultras-Szene mit ebenfalls gewaltbereiten Linksextremisten. Dabei machen sich die linksextremen Ultras die Parolen anderer linksextremer Organisationen, wie der Antifa, zu eigen und haben häufig ein linkes Selbstverständnis.

Besonders deutlich zeigt sich die Politisierung darin, dass es auch zu Auseinandersetzungen zwischen linken Ultras und rechten Hooligans kommt, die demselben Verein verbunden sind, wie man es etwa in Düsseldorf betrachten kann. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus?
  2. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Rechtsextremismus?
  3. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Linksextremismus?
  4. Wie erfolgt die Einordnung von Fangruppen in Bereiche des politischen Extremismus?
  5. Wie groß ist das personelle Potential von Fangruppen mit Bezügen zum politischen Extremismus?

Die Landesregierung verortet Ultras und Hooligans nicht im Bereich des politischen Extremismus und sieht auch keine strukturellen Verbindungen von Fangruppen nordrhein-westfälischer Sportvereine in den Rechts- oder Linksextremismus. Auf den Konflikt zwischen Düsseldorfer Hooligan- und Ultraszene geht die Landesregierung nicht ein.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4323).

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