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November 2018

Strafanzeige wegen der unterlassenen Verfolgung weiblicher Genitalverstümmelung (gegen Innenminister Herbert Reul, die Ärzte und die Jugendämter)

Eine Studie des Bundesfamilienministeriums legt nahe, dass in Deutschland etwas 50.000 Frauen von einer Genitalverstümmelung betroffen sein könnten. In Nordrhein-Westfalen leben laut des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung geschätzt zirka 10.000 Migranten, welche Opfer einer weibliches Genitalverstümmelung geworden sind und etwa weitere 2.000 davon bedrohte Personen.

Obwohl seit 2013 die weibliche Genitalverstümmelung einen eigenständigen Straftatbestand darstellt, gab es seitdem in Nordrhein-Westfalen keine einzige Strafanzeige bezüglich dieses Delikts. Sogar Innenminister Herbert Reul empfindet es als „schwer zu glauben“, dass es keinen einzigen derartigen Fall in Nordrhein-Westfalen gegeben haben soll. Es liegt der Verdacht nahe, dass infolge des Unterlassens geeigneter Maßnahmen und des Unterlassens der Weitergabe relevanter Informationen die Verstümmelung weiblicher Genitalien zumindest geduldet wurde. Daher stellte ich folgende Strafanzeigen gegen Innenminister Herbert Reul, die Jugendämter und deren Mitarbeiter und Ärzte:

Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz: Ermittlungsbedarf der Staatsanwaltschaften in NRW?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1556 (Drucksache 17/3828).

Am 24.09.2018 wurde die Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker“ veröffentlicht. Nunmehr steht fest, dass es sich hier nicht nur um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles und systemisches Problem in den Bistümern der Katholischen Kirche handelt. Durch das Zurückhalten von Originaldokumenten bleiben die Verantwortlichen aber im Dunklen.

Zwar haben die Bistümer in Nordrhein-Westfalen inzwischen auch Opferzahlen veröffentlicht, aber es bestehen Zweifel, dass diese aussagekräftig sind. Zudem ist nicht zu erkennen, welche Kirchenoberen für die Vertuschung solcher Taten die Verantwortung zu übernehmen haben oder sich sogar selbst strafbar gemacht haben. Aus unserer Sicht besteht weiterer dringender Aufklärungsbedarf. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Geht der Justizminister derzeit davon aus, dass ein „struktureller und systemischer“ Anfangsverdacht bzgl. des sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen im Bereich der NRW-Bistümer besteht?
  2. Sieht der Justizminister sich in der Verantwortung, die zuständigen Staatsanwaltschaften anzuweisen, gegen die bischöflichen Ordinariate in NRW Aufklärungsmaßnahmen anzuordnen?
  3. Welche staatlichen Maßnahmen können durchgeführt werden, um die Kirche zu einer erhöhten Aufklärungsbereitschaft zu bewegen?
  4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen für einen effektiveren Kinder- und Jugendschutz im Raum der katholischen Kirche auf den Weg zu bringen?
  5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass gegenwärtige Staatskirchenrechtssystem auf den Prüfstand zu stellen, weil aufgrund dieser Problematik nicht mehr vertretbar erscheint, die katholischen Bischöfe samt der Domkapitel aus dem allgemeinen (!) Staatshaushalt des Landes zu alimentieren (Stichwort: Staatsleistungen an die Kirchen)?

Die Antwort der Landesregierung lässt sich einfach zusammenfassen: Die bestehenden Regelungen sind ausreichend und man sieht keine Veranlassung, diese zu ändern. Insbesondere sieht die Landesregierung keine Veranlassung, das Staatskirchenrechtssystem und die Zahlungen an die katholische Kirche zu reformieren.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4093).

Oktober 2018

Anzahl muslimischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1426 (Drucksache 17/3548).

Die Integration von Muslimen ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Seit dem pauschalen Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ vom damaligen Bundespräsidenten Wulff wurde eine sachliche Debatte über Integrationshemmnisse, die im islamischen Glauben bedingt liegen, unterbunden. Auch Kinder von Migranten in der dritten Generation sehen sich häufig nicht als Deutsche, sondern definieren sich über die Herkunft und den Glauben ihrer Eltern und Großeltern. In einer im Frühjahr 2006 von der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlichten Studie ließ sich feststellen, dass je religiöser Muslime sind, desto mehr wird von ihnen Distanz zu Nicht-Muslimen aufgebaut.

Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Religiosität von Muslimen ein Indikator für zu- bzw. abnehmende Integrationsbereitschaft. Ein Indikator für die Entwicklung der Religiosität ist ein eventuelles Anwachsen der Anzahl von Moscheen und islamischen Gebets- und Kulturvereinen, welche als Ort der Glaubensauslebung eine zentrale Rolle spielen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Moscheen gibt es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach islamischer Glaubensrichtung, Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation)
  2. Wie hat sich die Zahl der Moscheen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr der Eröffnung, Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation)
  3. Wie viele islamische Kulturzentren gibt es in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Zugehörigkeit zu Verein bzw. Dachorganisation)
  4. Wie viele Imame bzw. islamische Seelsorger gibt es in Nordrhein-Westfalen?
  5. Wie viele Imame bzw. islamische Seelsorger in Nordrhein-Westfalen wurden im Ausland ausgebildet? (Bitte aufschlüsseln nach Gemeinde, in der sie tätig sind und Land, in der sie ausgebildet wurden)

Die Landesregierung kann keine der Fragen beantworten, nur für die Justizvollzugseinrichtungen Nordrhein-Westfalens kann sie bekannt geben, dass 26 muslimische Religionsbetreuer beschäftigt werden. Der Begriff „islamisches Kulturzentrum“ ist der Landesregierung unbekannt.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4062).

Staatsversagen verantwortlich für Brandopfer in JVA Kleve!

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Zur Aktuellen Stunde „Tod durch Brand in der JVA Kleve – unrechtmäßige Verhaftung, Warnungen und Hinweise des Gefangenen ignoriert, schleppende Aufklärung des Brandes? Landesregierung muss rückhaltlos alles aufklären!“.

Sinnloser Gesetzesantrag zum Datenschutz in der Justiz

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Mehr Informationen

Zum Gesetzesentwurf „Gesetz zur Umsetzung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Justiz (Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz – JustDSAnpG)“ der Landesregierung (Drucksache 17/2350).

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