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Oktober 2018

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Gesetz zur Stärkung der Abgeordnetenrechte)

Mit unserem Gesetzesentwurf möchten wir ein explizites Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in Akten der Exekutive einführen, wie es schon in Brandenburg existiert, und damit die Kontrollmöglichkeiten der Abgeordneten gegenüber der Exekutive verbessern.

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Geschlossen lehnten die Altparteien diesen Gesetzesentwurf ab, diese haben anscheinend kein Interesse daran, die Exekutive wirksam kontrollieren zu können – auch wenn sie in die Opposition kommen sollten.

Zum vollständigen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/3801, Beratungsverlauf).

September 2018

Beeinträchtigung der Justiz – Steht der nordrhein-westfälischen Justiz noch genügend Personal zur Verfügung?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1398 (Drucksache 17/3494).

Regelmäßig kommt es zu Einschüchterungen und Repressalien gegen Schöffen, Richter, Staatsanwälte und Zeugen. Beispielsweise berichteten Medien Ende 2017 von den Drohungen eines türkischen Boxclubs in Baden-Württemberg gegen die Richter des ermittelnden Gerichts im betreffenden Strafprozess gegen diesen Club. 2016 erlangte ein Strafprozess wegen bandenmäßiger Erpressung gegen einen arabischen Clan in Berlin bedenkliches Aufsehen, da dieser unplanmäßig verschoben werden musste, weil sich keine Schöffen fanden, die bereit waren, an dem Prozess teilzunehmen.

Die Tätigkeit der Schöffen und der ehrenamtlichen Richter stellt eine wichtige Säule der Volkssouveränität innerhalb der Justiz dar, da diese ein wichtiger Vermittler zwischen Justiz und Gesellschaft ist und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat festigen soll. In Nordrhein-Westfalen existieren gegenwärtig rund 8.500 Stellen für Schöffen und 11.500 für ehrenamtliche Richter. Zurzeit suchen die Gerichtsbezirke neue Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2024. Es ist elementar, dass es zu ausreichend Bewerbungen und Vorschlägen kommt und die gewählten Haupt- und Hilfsschöffen ihren Aufgaben nachgehen können. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Interessenten haben sich bisher auf eine Stelle als Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2024 beworben? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken)
  2. Wird die Justiz voraussichtlich für die Amtszeit von 2019 bis 2024 genug Schöffen als Haupt- und Hilfsschöffen stellen können oder werden auch Nicht-Bewerber als Schöffen empfohlen werden müssen? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken)
  3. Wie viele Fälle von Drohungen, Einschüchterungsversuchen, Nötigungen, verbalen und tätlichen Übergriffen, sowie sonstigen Arten von Einwirkungsversuchen auf Schöffen, Richter, Staatsanwälte, Zeugen oder sonstigem Justizpersonal sind in den letzten 10 Jahren bekannt? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken, Art der Einwirkung, Milieu des Täterkreises)
  4. Sind in den letzten 10 Jahren Fälle bekannt, bei denen ein Schöffe, Richter, Staatsanwalt, Zeugen oder sonstiges Justizpersonal um Versetzung, Abzug vom konkreten Fall oder ähnliche Maßnahmen gebeten hatte, die zur Nichtbefassung geführt hätten, aufgrund konkreter Drohungen, Einschüchterungen, Nötigungen oder sonstigen Einwirkungsversuchen? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken, Art der Einwirkung, Milieu des Täterkreises)
  5. Wie beabsichtigt das Justizministerium bei einem Gerichtsprozess zu verfahren, wenn sich Schöffen, Richter, Staatsanwälte, Zeugen oder sonstiges Justizpersonal nicht bereit erklären, an einem konkreten Prozess mitzuwirken, wie bspw. die Schöffen oder Zeugen in den oben bezeichneten Berliner Prozessen?

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass Angriffe auf die Organe der Justiz nicht statistisch erfasst werden, dementsprechend wenig aussagekräftig sind die bei den befragten Behörden erfragten Daten, besonders in Bezug auf das Milieu des Täterkreises. Bezüglich der fünften Frage verweist die Landesregierung auf mögliche Maßnahmen, wie deeskalierende Gesprächsführung, Personenschutz und Erlass eines Haftbefehls. Sie verweist im gleichen Zuge aber auch darauf, dass bei einer Weigerung disziplinarrechtliche Sanktionen drohen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3759).

Deutsch als Gerichtssprache – Übersetzungstätigkeiten bei Gericht

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1399 (Drucksache 17/3495).

Auch die Gerichte werden durch immer mehr nicht-deutsche Muttersprachler vor neue Herausforderungen gestellt. Bei der Übersetzung von Protokollen oder im Rahmen von Vernehmungen und Zeugenaussagen ist ein Dolmetscher immer häufiger unerlässlich, da sonst die Aufklärungsarbeit im Prozess an den mangelnden Sprachkenntnissen des Angeklagten oder der Zeugen scheitern kann und ein rechtsstaatliches Verfahren somit nicht mehr gewährleistet würde. Zudem sind qualifizierte Übersetzer notwendig, um dem grundrechtsgleichen Recht auf richterliches Gehör zu entsprechen, und damit rechtsstaatliche Voraussetzung einer funktionierenden Justiz.

Hierbei ergibt sich jedoch eine ähnliche Problematik, wie in der Kleinen Anfrage 1350, da besondere Ansprüche, nicht nur an die fachliche Qualifikation, sondern auch an die Zuverlässigkeit und Neutralität, gestellt werden müssen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Richter und Urkundsbeamten der Geschäftsstellen verfügen über weitergehende Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache mit dem Sprachniveau von mindestens C1 im Sinne des Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) des Europarats? (Bitte aufschlüsseln nach Gericht, Sprache, Migrationshintergrund und Sprachniveau gemäß GeR)
  2. Wie häufig konnten Gerichtsprozesse ohne Heranziehung externer Dolmetscher beendet werden, weil auf Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zurückgegriffen werden konnte bzw. ein Dolmetscher aufgrund der Ausnahme von § 185 Abs. 2 GVG nicht hinzugezogen werden musste? (Bitte aufschlüsseln nach Gericht, Sprache, Migrationshintergrund und Sprachniveau gemäß GeR)
  3. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Umfang der externen Dolmetscher-Tätigkeiten im Vergleich zum dafür bereitgestellten Budget in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel mit bereitgestelltem Budget und tatsächlich benötigtem finanziellen Umfang)
  4. Nach welchen formalen Kriterien gelten die vorzulegenden Unterlagen als geeignet, um die persönliche und fachliche Eignung eines Dolmetschers gemäß § 35 Justizgesetz Nordrhein-Westfalen sicherzustellen, um im Rahmen von Gerichtsverfahren als vereidigter Dolmetscher herangezogen werden zu können?
  5. In wie vielen Fällen stellte die Justiz in Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit wegen mangelnder Integrität des Dolmetschers in den letzten fünf Jahren ein, wenn sich diese bspw. nicht neutral verhalten haben?

Die Antwort zeigt, dass die Landesregierung es auch im Bereich der Rechtsprechung versäumt, interne Sprachkenntnisse zu erfassen. Es ist davon auszugehen, dass möglicherweise vorhandene Sprachkenntnisse nicht regelmäßig abgerufen werden, sondern externe Dolmetscher herangezogen werden. Zudem werden die Kosten für externe Dolmetscher regelmäßig falsch eingeschätzt; seit einschließlich 2014 lagen die tatsächlichen Kosten jedes Jahr mindestens vier Millionen Euro über den veranschlagten Kosten.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3752).

Verfahrenskosten für Asylklagen

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1397 (Drucksache 17/3493).

Die Bereitschaft der Asylbewerber gegen ablehnende Bescheide zu klagen steigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine Steigerung der Zahl der Hauptsacheverfahren bei Asylklagen vor Veraltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen um 55 Prozent auf zirka 61.600 Verfahren registriert. Die Zahl der Eilverfahren stieg um 49 Prozent auf knapp 17.500. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab im Jahr 2017 fast 20 Millionen Euro zur Abwehr von Klagen von Asylbewerbern aus. Dies entspricht fast einer Verdopplung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr.

Mittlerweise klagt fast jeder zweite Asylbewerber gegen seinen Asylbescheid vor Gericht. In Baden-Württemberg entfällt bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich. Auch in Nordrhein-Westfalen haben Asylbewerber ein Anrecht auf Prozesskostenhilfe, wenn sie gegen Asylbescheide vorgehen wollen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO von Asylbewerbern, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags oder gegen ihre Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ geklagt haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  2. Wie hoch sind die Kosten des Landes für die Beratungshilfevergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem BerHG für die Beratung bzw. Vertretung von Asylbewerbern, die bzgl. der Ablehnung ihres Asylantrags oder wegen ihrer Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ eine Rechtsberatung in Anspruch genommen haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  3. Wie hoch sind die Kosten für Dolmetscherdienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen nach dem BerHG sowie §§ 114 ff. ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  4. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Rückforderung gemäß § 120a ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle, Gesamtdauer bis zur erfolgreichen Geltendmachung und Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistungen)
  5. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Aufhebung der Bewilligung gemäß § 124 ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle sowie Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistungen)

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Kosten für Prozesskostenhilfe rasant angestiegen sind. Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. August 2018 waren die Kosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro schon fast viermal so hoch, wie im gesamten Jahr 2016. Trotzdem erhebt die Landesregierung nicht, in wie vielen Fällen Bescheid für Prozesskostenhilfe aufgehoben werden, es zu Rückforderungen kommt und ob diese eingetrieben werden können. Sie scheint sich nicht dafür zu interessieren, ob Steuergelder unberechtigt ausgezahlt werden und ob diese auch wieder eingetrieben werden können.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3738).

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen

In unserem Gesetzesentwurf geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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Diesmal warfen die Altparteien uns zwar keine handwerklich schlechte Arbeit vor, sie lehnten den Gesetzesentwurf aber trotzdem aus fadenscheinigen Gründen ab.

Zum vollständigen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/3587, Beratungsverlauf)

Anonyme Spurensicherung standardisieren und auch für männliche Gewaltopfer anbieten

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Zum Antrag „Anonyme Spurensicherung standardisieren und auch für männliche Gewaltopfer anbieten“ der CDU und FDP (Drucksache 17/3575).

Keine deutschen Sprachkenntnisse – Die Rolle der Dolmetscher für polizeiliche Ermittlungsverfahren

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1350 (Drucksache 17/3319).

Durch die Zunahme an Kriminalität durch nicht-deutsche Muttersprachler wird die Rolle von Dolmetschern im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren immer wichtiger. Bei der Übersetzung von Protokollen telefonischer Überwachung von Tatverdächtigen oder im Rahmen von Vernehmungen ist ein Dolmetscher häufig unerlässlich, da sonst die Aufklärung des Verfahrens an den mangelnden Sprachkenntnissen von Verdächtigen oder Zeugen scheitern kann. Die Polizei verfügt nur in begrenztem Maße über Beamte, die die nötigen Sprachkenntnisse mitbringen, und muss auf externe Dolmetscher zurückgreifen. Bei diesen müssen nicht nur die fachliche Qualifikation gewährleistet sein, sondern auch die Zuverlässigkeit und Neutralität. Zum Beispiel musste das Bundesamt für Migration die Zusammenarbeit mit 2.100 Dolmetschern einstellen, da diese nicht das nötige Sprachniveau aufweisen konnten oder gegen Neutralitätspflichten verstoßen hatten.

Ein Mangel an Dolmetschern birgt die Gefahr einer Zwei-Klassen-Strafverfolgung, da Straftäter deutscher Muttersprache leichter zu verfolgen sind, als solche ohne deutsche Sprachkenntnisse und deutsche Staatsbürgerschaft. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Beamte der Polizei oder Angestellte der Kreispolizeibehörden verfügen über weitergehende Sprachkenntnisse in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache mit dem Sprachniveau von mindestens C1 im Sinne des Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) des Europarats? (Bitte aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde, Sprache, Migrationshintergrund und Sprachniveau gemäß GeR)
  2. Wie hoch war der tatsächliche finanzielle Umfang der externen Dolmetscher-Tätigkeiten im Vergleich zum dafür bereitgestellten Budget in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Haushaltstitel mit bereitgestelltem Budget und tatsächlich benötigtem finanziellen Umfang)
  3. Welche Qualifikation muss ein Dolmetscher mitbringen, um im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren konsultiert werden zu können?
  4. In wie vielen Fällen stellte die Polizei Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit wegen mangelnder Integrität des Dolmetschers in den letzten fünf Jahren ein, wenn sich diese bspw. nicht neutral verhalten haben?
  5. Wie wird verfahren, wenn im Rahmen eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens ein Dolmetscher benötigt wird, aber für dessen Bezahlung keine finanziellen Mittel mehr vorhanden sind?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass diese nicht zentral erhebt, welche Sprachkenntnisse Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen mitbringen. Somit steht zu befürchten, dass Polizisten mit weitergehenden Sprachkenntnissen übersehen werden und somit auf externe Dolmetscher zurückgegriffen werden muss, die möglicherweise nicht die nötige Integrität mitbringen. Bezüglich der Integrität externer Dolmetscher verlässt sich die Landesregierung auf Selbstauskünfte und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3712).

Selbsttötung unter Polizisten – Wie hilft die Landesregierung den Beamten und deren Familien?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1349 (Drucksache 17/3318).

Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Verantwortung für seine Beamten und deren Angehörigen. Der Beruf des Polizisten ist einer der Stressigsten überhaupt und geht mit hoher psychischer und physischer Belastung einher. Allerdings steigt diese ohnehin schon hohe Belastung durch herrschende Personalnot, Überstunden und zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte massiv an.

In den vergangenen Jahren hatte sich die CDU durch mehrere Kleine Anfragen dieses Themas angenommen. In der Regierungsverantwortung muss die CDU-geführte Landesregierung auf die Worte Taten folgen lassen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Polizisten haben in den letzten 5 Jahren Suizid begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Kreispolizeibehörde, Datum, Todesart und Ort)
  2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Motive der Polizisten?
  3. Gibt es statistische Korrelationen zwischen Kreispolizeibehörden mit starkem Personalmangel, erhöhten Überstunden oder besonders vielen Übergriffen auf Polizisten und Suiziden durch Beamte dieser Kreispolizeibehörden?
  4. Welche psychologischen Betreuungsmöglichkeiten gibt es in Nordrhein-Westfalen für Polizeibeamte und deren Familien?
  5. Wie hat sich die Zahl der Polizisten in den letzten 5 Jahren entwickelt, die eines der internen Angebote der Polizei NRW zur psychologischen Betreuung wahrgenommen haben?

Laut Auskunft der Landesregierung liegen die Motive der Polizisten entweder im privaten Bereich oder sind nicht bekannt. Dabei bleibt unklar, wie diese Zuordnung vorgenommen wird. Auch bleibt unklar, wie beispielsweise dienstlich entstandene private Probleme eingeordnet werden. Leider erfasst die Landesregierung keine Statistik zu der Nutzung der Hilfsangebote für Polizisten und deren Angehörigen. So wird die Chance vertan, gute Angebote zu erkennen und stärker zu fördern und verbesserungswürdige Angebote zu verbessern.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3564).

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