September 2018
Gab es nach Ansicht der Landesregierung keine alliierten Kriegsverbrechen?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1352 (Drucksache 17/3341).
Auf Seite 49 des Verfassungsschutzberichts des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2017 wird über eine Veranstaltung von Neonazis berichtet, die dort „[…] vermeintliche Kriegsverbrechen der Alliierten [instrumentalisieren]“. Unabhängig von der absolut richtigen Verurteilung neonazistischen Gedankenguts lässt die Formulierung „vermeintlich“ bei alliierten Kriegsverbrechen den Schluss zu, dass es nach Ansicht des Verfassers dieser Textpassage keine Kriegsverbrechen auf Seiten der Alliierten gegeben hat.
Renommierte Historiker wie der britische Historiker Sir Antony James Beevor berichten aber von mehreren Fällen westalliierter und sowjetischer Kriegsverbrechen. So sollen zum Beispiel die Westalliierten mehrfach deutsche Kriegsgefangene erschossen haben und es soll zu Vergewaltigungen gekommen sein. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Ist die Landesregierung der Ansicht, dass Soldaten der Alliierten keine Kriegsverbrechen begangen haben?
- Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Verweis auf oder das Gedenken an Opfer alliierter Kriegsverbrechen per se rechtsextremistisch bzw. rechtsradikal sei?
- Auf welche Art und Weise wurde in Nordrhein-Westfalen der Opfer alliierter Kriegsverbrechen gedacht?
- Auf welche Weise beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen bisher am Gedenken an die Opfer alliierter Kriegsverbrechen?
- Wie wurden bzw. werden die Opfer alliierter Kriegsverbrechen in Nordrhein-Westfalen unterstützt?
In der Antwort offenbart die Landesregierung, dass sie keine Kenntnis darüber hat, „ob und in welcher Weise alliierte Soldaten auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens Kriegsverbrechen begangen haben“. Zu einem klaren „Ja“ oder „Nein“ kann sie sich nicht durchringen, jedoch hält sie die berichteten Verbrechen offensichtlich nicht für Kriegsverbrechen. Weiter ordnet sie das Gedenken an alliierte Kriegsverbrechen dem Rechtsextremismus zu und stellt klar, dass man alliierte Kriegshandlungen im geschichtlichen Kontext sehen muss.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3552).
August 2018
Reichsbürger und Selbstverwalter
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1342 (Drucksache 17/3297).
Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschlands als souveräner Staat und lehnen unsere Gesetze ab. Selbstverwalter sind davon überzeugt, durch eine einseitige Erklärung aus unserem Staat und unserer Rechtsordnung auszutreten. Teilweise weisen sie eigene Hoheitsgebiete aus, führen eigene Währungen ein und geben eigene Ausweisdokumente und Kfz-Kennzeichen aus. Auch fallen sie häufig durch passive und aktive Widerstandhandlungen gegenüber von Vollziehungsbeamten auf. Auch wird versucht durch erfundene Geldforderungen und Titel aus dem Ausland, Beschäftigte unter Druck zu setzen. Dementsprechend berichtet der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Verfassungsschutzbericht für 2017 über diese Szene.
Wir interessieren uns für weitergehende Informationen zu der Szene und wie die Landesregierung ihre Beschäftigten schützt. Daher fragten wir die Landesregierung:
- Zu wie vielen tätlichen Angriffen auf Beschäftigte öffentlicher Stellen, wie bspw. Mitarbeiter in Bürgerbüros, Justizbeamte oder Polizisten kam es 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Angriffe insgesamt und Angriffe durch Reichsbürger)
- Wie oft wurde im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen der Staatsangehörigkeitsausweis beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträge insgesamt und Anträge durch Reichsbürger)
- Zu wie vielen Fällen der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Reichsbürgern oder Selbstverwaltern kam es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017?
- In wie vielen Fällen wurde Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsschutz auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Finanzministeriums vom 7. Juli 2008 (MBl. NRW. 2008 S. 376) gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Fällen insgesamt und Fällen im Zusammenhang mit Reichsbürgern)
- Welchen Wortlaut hat die im Mai 2017 veröffentlichte „Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ des Justizministeriums?
Die Antwort ergibt, dass die statistische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern lückenhaft ist. Die Landesregierung kann nur eine Aussage bezüglich Straftaten im Zusammenhang mit der Polizei und der Justiz treffen. Dabei haben aber auch viele städtische Bedienstete und Gerichtsvollzieher regelmäßig mit dieser Szene zu tun. Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden statistisch nicht erfasst, auch nicht, in wie weit Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsschutz auf Basis des oben genannten Runderlasses gewährt wird.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3467).
Gewaltbereite Ultras „Commando 1924“
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1341 (Drucksache 17/3296).
Durch den verstärkten Druck auf die gewaltbereite Fanszene im Fußball weichen diese Personen nunmehr auf die unteren Ligen oder andere Sportarten aus. So hat sich beim Handballverein GWD Minden eine den Ultras ähnliche Gruppierung unter dem Namen „Commando 1924“ gebildet, die regelmäßig durch Krawalle und Gewalt auffällt, sowie mit anderen gewaltorientierten Fan-Gruppen vernetzt ist. Diese Gruppierung äußert sich auch politisch, indem sie Mitglieder der örtlichen Alternative für Deutschland beleidigt und bedroht.
Das Ziel von Maßnahmen gegen die gewaltbereite Fanszene im Fußball kann nicht sei, dass diese Personen sich auf andere Sportarten und niedrigere Ligen konzentrieren, sondern muss die wirksame Verhinderung der Gewalt sein. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Gewaltbereitschaft der Mitglieder und Sympathisanten des „Commando 1924“?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Vernetzungen der Mitglieder und Sympathisanten des „Commando 1924“ in die gewaltbereite, linksextreme Szene?
- Ist die Landesregierung nicht auch der Auffassung, dass es sich bei dem „Commando 1924“ um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB handelt?
- Wie bewertet die Landesregierung das Ausweichen gewaltbereiter Fußballfans in untere Ligen oder andere Sportarten?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des Ausweichens gewaltbereiter Fußballfans in untere Ligen oder andere Sportarten, um in diesen die Sicherheit zu gewährleisten?
Die Landesregierung kann ein Ausweichen der gewaltbereiten Fanszene im Fußball auf andere Sportarten und niedrigere Ligen nicht feststellen, daher sieht sie auch kein Erfordernis für Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Bezüglich „Commando 1924“ besitzt die Landesregierung nur spärliche Informationen: Es lägen keine Hinweise vor, dass es sich bei „Commando 1924“ um eine kriminelle Vereinigung handele und es seien nur drei strafrechtliche relevante Vorfälle bekannt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3457).
Wer ist der „Arminius Bund“?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1330 (Drucksache 17/3266).
Auf Seite 65 des Verfassungsschutzberichtes des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2017 wird von einer Veranstaltung der rechtsextremen Zeitschrift „Recht und Wahrheit“ berichtet, auf der neben Vertretern der bekannten rechtsextremen Parteien „Die Rechte“ und „NPD“ auch ein Referent des „Arminius Bund“ gesprochen hat. Eine weitere Erwähnung dieses „Arminius Bund“ ist im Verfassungsschutzbericht nicht zu finden. Es bleibt also unklar, wer oder was dieser Arminius Bund ist. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Seit wann gibt es den Arminius Bund in Nordrhein-Westfalen?
- Wo hat der Arminius Bund sein organisatorisches Zentrum?
- Weshalb wird er im Verfassungsschutzbericht genannt?
- Durch welche Aktivitäten ist der Arminius Bund bisher in Nordrhein-Westfalen in Erscheinung getreten?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung vom Mitglieder- bzw. Unterstützerkreis des Arminius Bund?
Es stellt sich heraus, dass der Arminius Bund sich öffentlich zu der ideologischen Tradition des Nationalsozialismus bekennt und an das nationalsozialistische Leitbild der Volksgemeinschaft anknüpft. Der Verfassungsschutzbericht dient gerade dazu, die Bevölkerung über verfassungsfeindliche Bestrebungen aufzuklären. Daher ist es unklar, warum diese Information nicht teil des Verfassungsschutzberichts ist, besonders im Hinblick darauf, dass der Arminius Bund zu den Kommunalwahlen 2014 im Kreis Düren antrat.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3443).
Türkische Wahlen in Deutschland
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1186 (Drucksache 17/2917).
Anfang des Monats konnten die zirka 500.000 in Nordrhein-Westfalen lebenden Türken ihre Stimme für die Parlaments- und Präsidentenwahl abgeben. Dabei sollen Wahlkampfverbote durch die Anmeldung als private Veranstaltung unterlaufen worden sein. Wegen des erwarteten starken Andrangs auf die wenigen Wahllokale, kündigte die Polizei an, in deren Nähe den Verkehr zu regeln.
Bestehende Verbote müssen auch von ausländischen Politikern und Regierungsangehörigen befolgt werden. Dem Steuerzahler kann nicht zugemutet werden, aus der Wahl entstandene Kosten zu übernehmen. Daher fragten wir die Landesregierung:
- Zu wie vielen Einsätzen der Polizei kam es in Verbindung mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr, strafrechtlichen Ermittlungen und Sonstigem aufschlüsseln)
- Wie hoch sind die Kosten für die Polizeieinsätze in Verbindung mit den türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Nordrhein-Westfalen?
- Wer trägt die Kosten für die Anmietung der Messe Essen als Wahllokal für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen?
- Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung der Messe Essen für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen?
- Welche Kenntnis hat die Landesregierung von Verstößen gegen das Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018?
Die Landesregierung offenbart in ihrer Antwort, dass der Steuerzahler die Kosten für die Polizeieinsätze zu tragen hat, durch Einsätze der Polizei Nordrhein-Westfalen entstandene Kosten würden „grundsätzlich nicht erhoben“. Auch wurden die Einsätze im Zusammenhang mit der türkischen Wahl nicht gesondert erfasst. Das Wahlkampfverbot vor ausländischen Wahlen läuft anscheinend ins Leere, so wurde ein erteiltes Redeverbot gegen einen Oppositionspolitiker von dem Verwaltungsgericht Köln aufgehoben.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3369).
Juli 2018
Überladung von Polizeifahrzeugen im Dienstbetrieb
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1185 (Drucksache 17/2916).
Neben der zu geringen Personaldichte der Polizei soll es auch Mängel bezüglich der Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen geben. So soll beispielsweise einer der aktuell benutzen Streifenwagen zu klein für große Beamte sein und zu wenig sicheren Stauraum für die neue Ausrüstung zur Terrorabwehr, wie ballistische Schutzhelme, Maschinenpistolen und Schutzwesten bieten.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen benötigt für den Schutz der Bevölkerung nicht nur ausreichend Personal, sondern auch eine passende Ausrüstung. Um zu erfahren, ob die Landesregierung die Polizei mit einer solchen ausstattet, fragten wir die Landesregierung:
- Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht der Streifen- bzw. Funkeinsatzwagen der Polizei? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln)
- Wie hoch ist das Gesamtgewicht des in einem Streifenwagen standardmäßig mitgeführten Einsatzmaterials? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln)
- Wie kalkuliert die Landesregierung das Gewicht der Beamten im Fahrzeug unter Berücksichtigung des persönlichen Einsatzmaterials?
- Dürfen weitere Personen oder Gegenstände im Einsatzfahrzeug transportiert werden, wenn das Einsatzfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht überschreitet?
- Haben die Beamten im Falle der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Einsatzfahrzeugs neben der Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen?
Die Landesregierung beantwortet diese Fragen sehr knapp oder gar nicht, wie sich bei der dritten Frage zeigt. Bei dieser wird nur angegeben, dass bei dem als Streifenwagen verwendeten BMW 318d 360 Kilogramm zur Personenbeförderung verwendet werden können; unklar bleibt, wie das Gewicht der Beamten zusammen mit dem Einsatzmaterial kalkuliert wird. Sind diese 360 Kilogramm ausgereizt, so werden weitere Kräfte gebunden, da zusätzliche Fahrzeuge hinzugezogen werden müssen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3239).
Nicht nur „rummerkeln“: Landesregierung versagt bei Umsetzung der Individualverfassungsbeschwerde
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Die Verfassungsänderung ist ein Plagiat der AfD
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.