Juli 2018
„Ihre Goldstücke drängen jetzt in den Wohnungsmarkt!“
https://www.youtube.com/watch?v=m5kYbAMW4Lw
Zur Aktuellen Stunde „Wohnungslosigkeit von Frauen eindämmen – Was tut die Landesregierung?“.
Illegale Demonstrationen in Nordrhein-Westfalen
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1161 (Drucksache 17/2877).
Immer wieder kommt es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen, wie zum Beispiel die G20-Krawalle in Hamburg gezeigt haben. Häufig tauchen dabei gewaltbereite Extremisten und Randalierer in der Masse der anderen Demonstrationsteilnehmer unter und können somit strafrechtlich nur unzureichend verfolgt werden. Kommt es zu illegalen Demonstrationen, ist teilweise ein Großaufgebot an Polizei nötig, um diese aufzulösen. Wir fragten die Landesregierung:
- Bei wie vielen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen kam es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren zu rechtswidrigen Handlungen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und rechtswidriger Handlung)
- Aus welchem politischen Spektrum stammten die jeweiligen Organisatoren und Demonstrationsteilnehmer? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien für politisch motivierte Kriminalität gemäß der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, Ort und Datum)
- Wie viele Gegendemonstrationen gegen zeitlich früher angemeldete Versammlungen hat es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Organisatoren der früher angemeldeten Versammlung sowie der Gegendemonstration)
- Bei welchen dieser Gegendemonstrationen kam es aus den Reihen der Teilnehmer zu rechtswidrigen Handlungen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, politisches Spektrum Gegendemonstration und rechtswidriger Handlung)
- Welche polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen erfolgten im Zusammenhang aufgrund von Versammlungen und Gegendemonstrationen gemäß der Fragen 1. und 4. ?(Bitte aufschlüsseln nach Fall, politisches Spektrum und Maßnahmen sowie ggf. Urteilen)
Die Landesregierung kann einzig Auskunft zu der Anzahl der Straftaten in Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen geben, zwischen 2013 und 2017 kam es zu 6514 solcher Straftaten. Die weiteren Fragen können aufgrund fehlender statistischer Erfassung nicht beantwortet werden. Besonders die fehlenden Zahlen zu Gegendemonstrationen erschrecken, kommt es doch meistens in deren Zuge zu Sitzblockaden oder anderen Aktionen, um rechtmäßige Demonstrationen zu verhindern.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3164).
Juni 2018
Werden die Polizeidatenbanken im Sinne des Datenschutzes geführt?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1090 (Drucksache 17/2725).
Datenschutz ist ein Grundrecht. Trotzdem berichtet zurzeit das Magazin „Der Spiegel“, dass Polizeidatenbanken auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene Daten über deutsche Bürger beinhalten sollen, die diese nicht beinhalten dürften und auch Löschfristen nicht eingehalten werden sollen. In Nordrhein-Westfalen regelt § 22 Abs. 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) die Speicherung solcher Daten: „Die Dauer der Speicherung ist auf das erforderliche Maß zu beschränken.“
In der Praxis ergibt sich ein Konflikt zwischen den Datenschutzbestimmungen des PolG auf der einen Seite und dem Interesse der Polizei, zur Gefahrenabwehr Daten möglichst lange aufbewahren und benutzen zu können, sowie dem chronischen Personalmangel der Landespolizei auf der anderen Seite. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Anträge auf Auskunft in den nordrhein-westfälischen Polizei-Datenbanken im Sinne von § 18 des Datenschutzgesetzes NRW gab es in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Polizeibehörde)
- Wie viele Anträge auf Löschung suchfähiger Daten aus Polizei-Datenbanken gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, angenommene Anträge, abgelehnte Anträge und Polizeibehörde)
- Wie viele Klagen auf Löschung von Daten aus den polizeilichen Datenbanken gab es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, betroffene Polizeibehörde, abgewiesene Klagen und stattgegebene Klagen)
- Wie schätzt die Landesregierung den Einfluss der personellen Situation in der Polizei auf die Versäumnisse beim fristgerechten Löschen suchfähiger Daten in polizeilichen Datenbanken ein?
- Hält die Landesregierung die Fristen zur Speicherung personenbezogener, suchfähiger Daten für angemessen?
Die Landesregierung kann nur Auskunft bezüglich des Landeskriminalamtes und des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste geben. Aber schon mit diesen Daten erkennt man, dass die Bürger den Datenschutz ernst nehmen: Sie stellen Auskunftsersuchen und Beantragen Löschungen. Im Jahr 2017 wurde der einzigen Klage auf Löschung stattgegeben. Die Landesregierung sind keine „strukturellen“ Mängel bei der fristgerechten Löschung bekannt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2959).
Flügeltreffen in Burgscheidungen
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Der Islam an sich ist bereits verfassungsfeindlich
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Stärkung der Judikative – Für ein öffentliches Bewerbungsverfahren der Verfassungsrichterstellen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Mai 2018
Verkauf von Identitäten durch Asylbewerber
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 991 (Drucksache 17/2451).
Der Spiegel berichtet, dass anerkannte Asylbewerber ihre Deutschen Dokumente wie Aufenthaltserlaubnis, Reisepass und AOK-Karte bei Rückkehr in ihre Heimat verkaufen. Mit diesen Papieren wird eine Einreise in den Schengen-Raum ermöglicht. Auf diese Weise sollen bereits Terrorverdächtige nach Deutschland gelangt sein. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl illegaler Einreisen nach Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Einreise mit echten Dokumenten, mit gefälschten Dokumenten und ohne Dokumente, sowie Ausstellungsland der Dokumente)
- In wie vielen Fällen reiste ein Terrorverdächtiger mit echten Dokumenten einer anderen Person in den letzten fünf Jahren nach Nordrhein-Westfalen ein? (Bitte aufschlüsseln nach Datum der Einreise, Ausstellungsland der Dokumente, Herkunft des Terrorverdächtigen und terroristische Organisation, welcher der Verdächtige angehören soll)
- Welche rechtlichen Konsequenzen hatte die illegale Einreise bzw. der Verkauf der Dokumente für die Asylbewerber in den letzten fünf Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Tag des Delikts, Delikt und rechtlicher Konsequenzen)
- Wie oft wurden von nordrhein-westfälischen Behörden in den letzten fünf Jahren Ersatzdokumente, mit denen Asylbewerber ihre Identität nachweisen, ausgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art des Dokuments, ausstellende Behörde und Herkunft des Asylbewerbers)
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig den Handel mit Dokumenten durch Asylbewerber zu unterbinden?
Die Landesregierung ist sich des Problems anscheinend nicht bewusst. Sie kann ausschließlich Zahlen für unerlaubte Einreisen vorlegen, jedoch keine Aussage dazu treffen, ob und mit welcher Art von Dokumenten; auch nicht, ob Terrorverdächtige mit den Dokumenten anderer Personen eingereist sind. Weiter kann die Landesregierung keine Auskunft darüber geben, welche Folgen die illegale Einreise oder der Verkauf von Dokumenten für Asylbewerber hatte. Sie weiß nicht mal, wie viele Dokumente für Asylbewerber ausgestellt wurden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2657).
Schützt die Landesregierung unsere Kinder vor fragwürdigen Sexideologen?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 996 (Drucksache 17/2464).
Die Broschüre mit dem Titel „Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“ des Berliner Senats für Bildung, Jugend und Familie hat uns schockiert: In der Broschüre wird der Erziehungspersonal von Kindergärten dazu aufgerufen, den Kindern sexuelle Spielarten vor Augen zu führen und gleichzeitig eine (vermeintliche) eventuelle gegensätzliche Geschlechtsidentität zu erkennen und zu fördern. Auch 1994 gab Pro Familia NRW eine Broschüre heraus, die dazu aufforderte, Kinder sexuellen Praktiken zu unterziehen.
Kinder sind vor Projekten zur Frühsexualisierung zu schützen! Um zu erfahren, ob auch Kinder in Nordrhein-Westfalen betroffen sind, fragten wir die Landesregierung:
- Sind der Landesregierung Institutionen bekannt, welche in oder für Nordrhein-Westfalen gleichartige Projekte entwickeln oder an solchen beteiligt sind? (bitte nach Projekte aufschlüsseln)
- Wie viel an Fördermitteln wird aus dem Landeshaushalt für die Entwicklung von derartigen Projekten oder daran beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt? (bitte Haushaltsposten angeben)
- Welche Gefahren für die frühkindliche Erziehung sind der Landesregierung durch Projekte zur Frühsexualisierung, insbesondere in staatlichen Institutionen, bekannt?
- Inwiefern hält die Landesregierung es für angemessen, unsere Kinder bereits in Kitas mit Frühsexualisierung zu konfrontieren?
- Was unternimmt die Landesregierung für durch Frühsexualisierung traumatisierte Kinder?
Aus der Antwort der Landesregierung kann man entnehmen, dass auch in Nordrhein-Westfalen Materialien zur Frühsexualisierung (die Landesregierung spricht von „Sensibilisierung für unterschiedliche Geschlechterrollen, sexuelle Orientierungen und geschlechtliche Identitäten“) entwickelt werden, hier durch die NRW-Fachberatungsstelle „gerne anders!“. Diese wird mit 121.280 Euro jährlich vom Land gefördert. Bezüglich dadurch traumatisierter Kinder verweist die Landesregierung auf ein „breit aufgestelltes, fachlich fundiertes und ggf. auch spezialisiertes Hilfe- und Unterstützungsangebot“.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2661).