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Mai 2018

Alle Frauen sind vor Gewalt gleich schutzwürdig

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Zum Antrag „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Mädchen und Frauen vor Gewalt schützen“ der SPD und Grünen (Drucksache 17/2546).

Gehört das Kirchenasyl zu Deutschland?

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 977 (Drucksache 17/2415).

Die Zahl der Kirchenasyle steigt. Laut eines Focus-Berichts vom 02.04.2018 sollen Ende Februar 2018 in Nordrhein-Westfalen 160 Menschen in 129 Kirchenasylen untergekommen sein. Dies stellt fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr dar. Zumindest die Evangelische Kirche Rheinland sieht das Kirchenasyl als Möglichkeit, Abschiebungen zu verhindern. In einer Handreichung heißt es: „Da in manchen Fällen auch nach Ablauf der Überstellungsfrist die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht wird, sollte das Kirchenasyl fortgeführt werden, bis eine entsprechende Mitteilung des BAMF vorliegt.“

Es kann nicht sein, dass sich einzelne Organisationen, womöglich geduldet von der Landesregierung, über Recht und Gesetz stellen. Wir fragten deshalb die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zur steigenden Anzahl der Gewährung von Kirchenasylen?
  2. Wie viele Rücküberstellungen gemäß Dublin III, in das für die Bearbeitung des Asylverfahrens zuständige EU-Land, wurden seit 2015 durch Kirchenasyl verzögert oder durch die abgelaufene Frist für die Rücküberstellung schlussendlich verhindert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, vorgesehenem EU-Zielland für die Abschiebung und Nationalität der Abzuschiebenden)
  3. Wie viele Abschiebungen in die Heimatländer der Abzuschiebenden wurden seit 2015 durch Kirchenasyl verzögert oder verhindert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, vorgesehenem Zielland für die Abschiebung und Nationalität der Abzuschiebenden)
  4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zukünftig zu treffen, um eine Verzögerung von laufenden Abschiebungen durch die Gewährung von Kirchenasyl zu verhindern?
  5. Wie viele Ermittlungsverfahren und Verurteilungen im Zusammenhang mit Kirchenasyl wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gemäß §95 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gab es seit 2015 in NRW?

In ihrer Antwort hält sich die Landesregierung sehr bedeckt. Bezüglich der ersten und der vierten Frage verweist die Landesregierung auf gemeinsame Vereinbarungen mit den Kirchen. Sie betont dabei, dass sie die Vereinbarungen als „richtigen Weg“ ansieht. Die Fragen werden nicht beantwortet. Auch die restlichen Fragen werden nicht beantwortet mit dem Verweis auf eine fehlende statistische Erfassung.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2628).

Definition politisch motivierter Straftaten in der polizeilichen Kriminalstatistik

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 940 (Drucksache 17/2328).

Politisch motivierte Straftaten werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes „Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) erfasst. Politisch motivierte Straftaten werden dabei einem der Phänomenbereiche PMK-Rechts, PMK-Links, PMK-Religiöse Ideologie (seit 2017, davor PMK-Ausländer), PMK-Ausländer und PMK-Sonstige zugeordnet.

Fraglich bleibt jedoch, wie aussagekräftig diese Zuordnungen sind. So ist zum Beispiel unklar, ob muslimischer Antisemitismus dem Phänomenbereich PMK-Rechts oder PMK-Religiöse Ideologie eingeordnet wird. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Welche Kriterien müssen politisch motivierte Straftaten erfüllen, um dem jeweiligen Phänomenbereich zugeordnet zu werden? (Bitte aufschlüsseln nach PMK-Rechts, PMK-Links, PMK-Religiöse Ideologie, PMK-Ausländer, PMK-Sonstige)
  2. Wie viele Straftaten in den verschiedenen Phänomenbereichen wurden in den vergangenen fünf Jahren von Personen begangen, die bereits zuvor ein Delikt im selben Phänomenbereich begangen hatten? (Bitte nach Jahr und demselben Phänomenbereich mit demselben Täter aufschlüsseln)
  3. Sind in den letzten fünf Jahren Fälle bekannt, bei denen vom selben Täter politisch motivierte Straftaten begangen wurden, die verschiedenen Phänomenbereichen zugeordnet werden müssen? (Bitte nach Jahr und verschiedenen Phänomenbereichen mit demselben Täter aufschlüsseln)
  4. Gibt es Delikte, die grundsätzlich nur einem Phänomenbereich zugeordnet werden können?
  5. Bei wie vielen Straftaten musste die Kategorisierung in den vergangenen fünf Jahren im Laufe der Ermittlungen korrigiert werden? (Bitte nach Straftat, Phänomenbereich und Jahr aufschlüsseln)

Wie zum Beispiel zwischen muslimischem und rechtsextremem Antisemitismus unterschieden wird, geht aus der Antwort der Landesregierung nicht hervor. Es steht zu befürchten, dass dieser pauschal der PMK-Rechts zugeordnet wird. Weiter wird nicht erfasst, ob ein Täter politisch motivierte Straftaten verschiedener Phänomenbereiche begeht und in wie weit die Zuordnung im Verlauf der Ermittlungen korrigiert werden müssen. Dies sind aber wichtige Indikatoren dafür, wie richtig die Zuordnung ist, besonders in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden kann.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2570).

April 2018

Innere Sicherheit wieder herstellen – mit der AfD dem Rechtstaat wieder Geltung verschaffen

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Zum Gesetzesentwurf „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen“ der Landesregierung (Drucksache 17/2351).

Arbeitsrückstand beim Landeskriminalamt

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 862 (Drucksache 17/2174).

Beim LKA Berlin sollen im vergangenen Jahr wegen Personalmangel und Überlastung mehr als 55.000 Ermittlungsverfahren nicht bearbeitet worden. Auch bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen wird seit längerem vor Personalmangel gewarnt. Uns ist das Sicherheitsgefühl der Bürger und die innere Sicherheit, die die Polizei gewährleistet, wichtig. Daher fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Anzahl der Liegevermerke im Landeskriminalamt von 2013 bis dato entwickelt? (Bitte nach Jahr, Abteilung und Liegevermerk pro Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)
  2. Wie viele Ermittlungsverfahren liegen diesen Liegevermerken zugrunde? (Bitte nach Abteilungen und Kommissariaten aufschlüsseln)
  3. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Ermittlungsverfahrens in den jeweiligen Abteilungen des LKA seit 2013 entwickelt? (Bitte nach Jahr, durchschnittlicher Bearbeitungszeit und Abteilung aufschlüsseln)
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Bearbeitungszeit von Ermittlungsverfahren seit 2013?
  5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um eine schnellere Bearbeitung der Ermittlungsverfahren zu gewährleisten?

Nach Auskunft der Landesregierung wurden im Zeitraum von 2013 bis heute keine Liegevermerke zu vom LKA geführte Ermittlungsverfahren gefertigt. Zu der Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten kann die Landesregierung keine Auskunft geben.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2344).

DITIB-Moscheegemeinde in Minden

Zur vollständigen Kleinen Anfrage 875 (Drucksache 17/2188).

Im NRW-Verfassungsschutzbericht 2016 wird über den Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) gesagt, dass „[…] die nach Deutschland hineinwirkenden staatlichen türkischen Aktivitäten den türkischstämmigen Teil der Bevölkerung polarisieren, oppositionelle Kreise einschüchtern und damit das friedliche Zusammenleben gefährden.“ Seit 1989 besteht in der Stadt Minden eine zu DITIB gehörende türkisch-islamische Gemeinde. Diese hat nicht nur Verbindungen zu gesellschaftlichen Gruppierungen und Parteien (SPD, CDU und Integrationsrat), sondern lud 2010 auch einen türkischen Völkermordleugner ein. Auch nahm ein Imam 2014 an einer israelfeindlichen und antisemitischen Demonstration teil.

DITIB ist direkt der türkischen Religionsbehörde unterstellt. Ihre Verbindungen zu Parteien und gesellschaftliche Gruppen sind dementsprechend kritisch zu betrachten. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung Aktivitäten aus der Mindener DITIB-Gemeinde heraus bekannt, bei der politische Gegner des türkischen Präsidenten Erdogan bedrängt, eingeschüchtert oder auf andere Art und Weise drangsaliert wurden?
  2. Gibt es in Minden und Umgebung Aktivitäten türkischer Rockergruppen oder der Grauen Wölfe?
  3. Sind aus der DITIB-Gemeinde in Minden Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes bekannt?
  4. In welchem Umfang profitiert die „DITIB TÜRKISCH-ISLAMISCHE GEMEINDE ZU MINDEN e.V.“ von staatlichen oder kommunalen Förderprogrammen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Vernetzung von Mitgliedern von CDU und SPD mit dem Ableger der DITIB in Minden?

Im Gegensatz zu der Antwort auf die Kleine Anfrage 552 weigert sich die Landesregierung, sich zu den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes im Zusammenhang mit der DITIB Minden zu äußern. Weitergehende Erkenntnisse über die Aktivitäten der DITIB Minden und deren Verbindungen hat die Landesregierung nicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2320).

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