März 2018
Der deutschen Nationalhymne gebührt eine gesetzliche Normierung in der historisch überlieferten Form
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Belegung der Justizvollzugsanstalten
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 804 (Drucksache 17/1968).
Laut Presseberichten sind die Kapazitäten von Justizvollzugsanstalten teilweise zu über 100 Prozent ausgeschöpft. Neben der maroden Infrastruktur soll die Zahl der Anordnungen von Untersuchungshaft in den letzten zwei Jahren sprunghaft angestiegen sein, da Gerichte immer häufiger wegen Fluchtgefahr dieses Zwangsmittel einsetzen sollen. Wir wollten erfahren, wie sehr einzelne Gruppen durch Untersuchungshaft die Justizvollzugsanstalten belasten und fragten die Landesregierung:
- Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
- Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen deutsche Staatsbürger, mit Migrationshintergrund gemäß § 4 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz, angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
- Wie häufig wurde die Untersuchungshaft in den letzten 10 Jahren in Nordrhein-Westfalen gegen ausländische Staatsbürger angeordnet? (Bitte nach Jahren und Haftgründen aufschlüsseln)
- Wie viele dieser Untersuchungshäftlinge wurden letztendlich strafrechtlich verurteilt? (Bitte nach Jahren, Haftgründen, deutsche Staatsbürgerschaft ohne Migrationshintergrund, deutsche Staatsbürgerschaft mit Migrationshintergrund, ausländische Staatsbürgerschaft und jeweils angewendeten Strafnormen aufschlüsseln)
- Welchen Verteilungsschlüssel zum Personalansatz benutzt die Landesregierung, um die Funktionsfähigkeit der Justizvollzugsanstalten aufrecht zu erhalten?
In ihrer Antwort zeigt die Landesregierung, dass die keine geeigneten Zahlen zur Untersuchungshaft erhebt, sie kann nur eine Aussage zur Anzahl der Anordnungen von Untersuchungshaft treffen. Der sprunghafte Anstieg zwischen 2016 und den Jahren davor ist deutlich zu erkennen. Auch 2017 liegt die Zahl deutlich über der Zahl der Anordnungen in den Jahren vor 2015.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2196).
Gespräch mit syrischem Außenminister und Besuch in Homs
Am Morgen des 7. März traf sich die AfD-Gruppe mit dem syrischen Außenminister.
Er verwies auf Informationen, die der syrischen Regierung vorliegen würden, dass im Rahmen der Migrationskrise Personen nach Deutschland eingereist sind, die eine Gefahr für das Land darstellen würden. Er wünsche sich wieder ein normales diplomatisches Verhältnis zu Deutschland, auch um über diese Themen sprechen zu können.
Des Weiteren besichtigte die AfD-Gruppe die Stadt Homs, die stark umkämpft war.
Hier wurden eine Grundschule und die Al Baath Universität besucht, sowie eine Sozialeinrichtung, die mit Unterstützung der UNHCR betrieben wird und vom Krieg Traumatisierten helfen soll. Besonders beeindruckt waren die Abgeordneten vom Willen zum Wiederaufbau und der freundlichen Begrüßung durch die Schüler und Studenten.
Zur genaueren Information über die Reise und Schilderung der Eindrücke werden die AfD-Abgeordneten nach ihrer Rückkehr zeitnah zu einer Pressekonferenz einladen.
Homs
Dr. Christian Blex, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Stellv. Sprecher AfD-Landesverband NRW
Udo Hemmelgarn, MdB
Frank Pasemann, MdB, Mitglied des AfD-Bundevorstandes
Jürgen Pohl, MdB, Mitglied im Vorstand des AfD-Landesverbandes Thüringen
Thomas Röckemann, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Sprecher AfD-Landesverband NRW
Dr. Harald Weyel, MdB
Pressekontakt über Zacharias.Schalley@landtag.nrw.de bzw. über den jeweiligen Abgeordneten.
Überlastung nordrhein-westfälischer Gerichte
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 805 (Drucksache 17/1973).
Wegen zahlreicher Asylverfahrung, 80 Prozent der Klagen am Düsseldorfer Verwaltungsgericht sollen Asylklagen sein, und Unterbesetzung sollen die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen vor dem Kollaps stehen, die Belastungsquote der Mitarbeiter soll bei 270 Prozent liegen. Aus Furcht vor negativer Presse sollen die Asylverfahren bevorzugt behandelt werden, sodass Klagen von Bürgern liegen bleiben. Diese Zustände sind eine Gefahr für die Rechtssicherheit und die Rechtsstaatlichkeit. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl an Verfahren in den kommenden fünf Jahren ein?
- Sieht die Landesregierung Auswirkungen der oben genannten Zustände auf die Rechtsprechung?
- Wie hoch schätzt die Landesregierung die Mehrkosten, die durch die oben genannten Missstände entstehen?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die oben genannten Missstände zu beheben?
In ihrer Antwort bestreitet die Landesregierung die Existenz dieser Missstände. Sie verweist auf die im Vergleich zu 2015 gesunkene durchschnittliche Verfahrensdauer verwaltungsrechtlicher Verfahren. Diese Betrachtung hilft aber nicht dem Bürger, dessen Verfahren für Asylverfahren zurückgestellt wird.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2108).
Audienz beim Stellvertreter des Patriarchen der syrisch-orthodoxen Kirche und Treffen mit dem Minister für nationale Versöhnung
Am 6. März traf sich die AfD-Delegation mit dem Stellvertreter des Patriarchen der syrisch-orthodoxen Kirche.
Ebenso wie der Großmufti betonte der Stellvertreter des Patriarchen, dass für ihn nur der Mensch zähle und er sich für die Trennung von Staat und Religion einsetze.
Schließlich sei Syrien ein Musterbeispiel eines Staates, in dem Menschen verschiedener Religionen so lange friedlich miteinander und nebeneinander auskamen, bis Interessen von Drittländern dem entgegenstanden.
Christen werden nicht benachteiligt und seien auch in der Regierung vertreten.
Er rief alle Syrer im Ausland, die Willens sind, die Trennung von Kirche und Staat zu akzeptieren, auf, nach Syrien zurückzukehren. Bedauerlicherweise wurde kurz vor dem Treffen, nämlich am 5. März, die Kathedrale der syrisch-orthodoxen Kirche mehrfach gezielt von den vermeintlich moderaten Rebellen aus Ost-Ghuta beschossen, wobei es glücklicherweise nur zu Schäden an Dach, Alter und Boden gekommen ist, die schnell repariert werden können.
Am Abend des 6. März traf sich die AfD-Gruppe außerdem mit dem Minister für nationale Versöhnung Dr. Ali Haidar. Er informierte über seine Arbeit, die die Wiedereingliederung von ehemaligen Kämpfern in die Gesellschaft und die Aussöhnung mit ehemals umkämpften Städten beinhaltet. Als Haupthindernis für die friedliche Kooperation nannte er die Anwesenheit ausländischer Kämpfer und deren Finanzierung durch fremde Staaten. Er betonte, dass jeder Syrer im eigenen Land für den Wiederaufbau gebraucht wird.
Dr. Christian Blex, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Stellv. Sprecher AfD-Landesverband NRW
Udo Hemmelgarn, MdB
Frank Pasemann, MdB, Mitglied des AfD-Bundevorstandes
Jürgen Pohl, MdB, Mitglied im Vorstand des AfD-Landesverbandes Thüringen
Thomas Röckemann, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Sprecher AfD-Landesverband NRW
Dr. Harald Weyel, MdB
Pressekontakt über Zacharias.Schalley@landtag.nrw.de bzw. über den jeweiligen Abgeordneten.
Ankunft der AfD-Abgeordneten und Treffen mit syrischem Großmufti
Am 5. März sind die Abgeordneten der AfD aus Bundestag und Landtag von Nordrhein-Westfalen sicher in der syrischen Hauptstadt Damaskus angekommen.
Überrascht waren die Abgeordneten von der herrschenden Normalität in den Straßen von Damaskus. Die Frauen würden sich ohne Kopftuch in der auffallend sauberen Metropole frei bewegen können. Vom herrschenden Bürgerkrieg war wenig zu bemerken. „Außer einigen Verkehrspolizisten waren keine Uniformierten zu sehen“ so Dr. Christian Blex.
Höhepunkt des Tages war ein Treffen mit dem syrischen Großmufti Ahmad Badr ad-Din Hassun. Dieser betonte die Notwendigkeit der Trennung von Religion und Staat. Im Laufe des Gesprächs verwies er auf den türkischen Präsidenten Erdogan, der ihm noch aus seiner Studienzeit bekannt ist und der diesen Grundsatz bedauerlicherweise nicht vertreten würde.
Des Weiteren ist der Großmufti überzeugt, dass 70% der syrischen Flüchtlinge nach dem Bürgerkrieg zurückkehren würden und wiederholte seinen Aufruf an alle Syrer nach Hause zu kommen und beim Wiederaufbau zu helfen. In diesem Sinne signalisierte er seine Bereitschaft nach Berlin zu kommen und dort diesen Aufruf zu wiederholen.
Damaskus
Dr. Christian Blex, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Stellv. Sprecher AfD-Landesverband NRW
Udo Hemmelgarn, MdB
Frank Pasemann, MdB, Mitglied des AfD-Bundevorstandes
Jürgen Pohl, MdB, Mitglied im Vorstand des AfD-Landesverbandes Thüringen
Thomas Röckemann, MdL, AfD-Fraktion Landtag NRW, Sprecher AfD-Landesverband NRW
Dr. Harald Weyel, MdB
Pressekontakt über Zacharias.Schalley@landtag.nrw.de bzw. über den jeweiligen Abgeordneten.
Februar 2018
Hat sich die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bewährt?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 747 (Drucksache 17/1851).
2007 schaffte der Landesgesetzgeber fast alle Widerspruchverfahren auf Landes- und Kommunalebene ab. Damit konnten Bürger, die von einem fehlerhaften Bescheid betroffen waren, keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern waren gezwungen kostenintensiv vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. 2014 wurde in verschiedenen Bereichen das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt.
Diese Situation gibt die Chance die Wirksamkeit des Widerspruchsverfahrens zu bewerten. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hoch schätzt die Landesregierung die finanziellen Einsparungen durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens?
- Wie hoch war die Zahl der Widerspruchsverfahren bei den Behörden und Klagen vor den Verwaltungsgerichten, in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, von 1997 bis 2007?
- Wie hoch war die Zahl der Klagen vor den Verwaltungsgerichten, in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, von 2007 bis 2017?
- Wie hoch war der Anteil an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, bei denen die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bescheide festgestellt wurde im Zeitraum von 1997 bis 2007?
- Wie hoch war der Anteil an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, bei denen die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bescheide festgestellt wurde im Zeitraum von 2007 bis 2017?
Diese Chance hat die Landesregierung nicht ergriffen. Sie besitzt weder Schätzungen zu finanziellen Einsparungen durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahren, noch plant sie, derartige Schätzungen vorzunehmen. Zu den weiteren Fragen liegen kaum Zahlen vor.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2043).



















































