Februar 2018
Betreuung von Opfern einer Genitalverstümmelung in Nordrhein-Westfalen und Prävention zum Schutz potentieller zukünftiger Opfer
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 750 (Drucksache 17/1854).
Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leben in Deutschland knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Weiter wird geschätzt, dass zwischen 1.500 und 5.700 in Deutschland lebende Mädchen davon bedroht sind. Durch die vermehrte Migration zwischen Ende 2014 und Mitte 2016 hat sich, laut der Studie, die Anzahl der in Deutschland lebenden Opfer von Genitalverstümmelung um 30 Prozent erhöht. Am 31. Mai 2016 lebten in Deutschland zirka 180.000 Frauen und Mädchen, davon zirka 55.000 minderjährig, aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelungen dokumentiert sind. Es ist davon auszugehen, dass die Frauen und Mädchen besonders betroffen und gefährdet sind.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen, welches die Betroffenen ihr Leben lang begleitet. Mädchen und Frauen müssen vor diesem barbarischen Brauch geschützt werden. Betroffene müssen umfangreich betreut werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wieviel Fälle von Genitalverstümmelung sind in NRW bekannt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr der Feststellung und Nationalität der Opfer)
- Inwieweit wird Genitalverstümmelung bei Schulungen und in der Ausbildung von Jugendarbeitern, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Lehrern, Polizisten und Ärzten thematisiert, um gefährdete Mädchen und Frauen zu identifizieren, mit dem Ziel ihnen helfen zu können?
- Wurden in NRW, z.B. aufgrund von Gesprächen mit Eltern, gefährdete Mädchen identifiziert? Machen sie bitte Angaben zur Anzahl der Fälle.
- Welche Beratungs- und Aufklärungsangebote gibt es in Nordrhein-Westfalen für die Eltern heranwachsender Mädchen, um Genitalverstümmelung frühzeitig zu verhindern?
- Welche Hilfeangebote stehen für die Opferbetreuung in NRW bereit (bitte aufschlüsseln nach Art und Organisation)?
Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass keine explizite Aus- und Weiterbildung zur weibliche Genitalverstümmelung bei Polizei und Jugendämtern stattfindet. Nur im Zuge anderer Themenfelder wie Körperverletzung oder Kindeswohlgefährdung wird die Verbindung zur Genitalverstümmelung hergestellt. Betreuungsangebote explizit für Opfer der weiblichen Genitalverstümmelung kann die Landesregierung nicht nennen. Das ist eine totale Bankrotterklärung.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2032).
Genitalverstümmelungen in NRW
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 724 (Drucksache 17/1811).
Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen und zurecht eine Straftat in Deutschland. Leider ist der Wirkungsbereich dieses Gesetzes sehr gering, da die Verstümmelung häufig im Ausland geschieht oder in den Parallelgesellschaften, in denen sie verbreitet ist, gutgeheißen wird. 2016 nahm der Landtag einen Antrag unter dem Titel „Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung der Verletzung von Körper und Seele von Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten“ (Drucksache 16/11705) fraktionsübergreifend an. In diesem wurde vor allem mehr Prävention und Sensibilisierung gefordert.
Um den aktuellen Stand und die Anstrengungen der Landesregierung zur Bekämpfung dieses Verbrechens in Erfahrung zu bringen, fragten wir die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der von Genitalverstümmelung betroffenen Mädchen in Nordrhein-Westfalen seit 2007 entwickelt?
- Wie viele Anzeigen gem. § 226a StGB hat es in NRW seit Einführung des Straftatbestands bis 2018 gegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
- Bei wie vielen dieser Anzeigen kam es zu einer Verurteilung? (Bitte nach Fall und Urteil aufschlüsseln)
- Hält die Landesregierung die bisherige Ausgestaltung von § 226a StGB für ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der Genitalverstümmelungen im Ausland geschehen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die auf Basis des Antrags (Drucksache 16/11705) eingeleiteten Maßnahmen bezüglich ihres bisherigen Wirkungsgrades?
Die Antwort der Landesregierung ist ernüchternd. Der Landesregierung liegen keine Zahlen zu von Genitalverstümmelung betroffenen Mädchen vor; zwischen 2014 und 2017 wurden keine Straftaten gemäß § 226a erfasst. Das keine Genitalverstümmelungen an Mädchen aus Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben ist aber unwahrscheinlich: Eine empirische Studie von Terre des Femmes schätzte 2017, dass zwischen 1500 und 5700 Mädchen davon bedroht seien. Es scheint, dass die Strafverfolgung bei diesem Verbrechen versagt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2031).
Gehalts- und Dienstsituation der Landespolizei
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 679 (Drucksache 17/1622).
Die Polizei ist verantwortlich für unsere Sicherheit. Trotzdem muss sie mit maroden Unterkünften und chronischer Unterbesetzung kämpfen. Polizisten werden respektlos behandelt, beleidigt und tätlich angegriffen. Um eine Bestenauslese zu gewährleisten muss der Beruf des Polizisten wieder an Attraktivität gewinnen. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Überstunden im Wach- und Wechseldienst in den letzten fünf Jahren entwickelt?
- Wie hoch wäre der Verdienst eines 52 jährigen, ortsansässigen Beamten der Besoldungsstufe 8 in der Besoldungsgruppe A9, verheiratet und Vater von 4 Kindern im Januar der letzten drei Jahre gewesen?
- Plant die Landesregierung Teilzeitmodelle, um ausgeschiedenen Beamten vor der Pensionsgrenze die Möglichkeit zu geben, im Polizeidienst zu arbeiten?
Auf die erste Frage antwortet die Landesregierung: „Die Mehrarbeitsbestände der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten werden jährlich direktionsscharf abgefragt. Mit Stichtag 31.12.2016 wurden erstmals auch die sonstigen Stundenguthaben der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten erhoben. Daher liegt in Bezug auf die letzten fünf Jahre keine Datengrundlage vor, der eine Entwicklung der Stundenbestände in Bezug auf den Wach- und Wechseldienst entnommen werden kann.“ Es scheint, dass die Landesregierung zwar Zahlen zu den Überstunden von Polizisten vorliegen hat, diese aber nicht kundtun möchte.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1967).
Einbrüche in Rathäuser und Einwohnermeldeämter
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 733 (Drucksache 17/1830).
Einbrüche in Rathäuser und Einwohnermeldeämter können uns auf verschiedene Arten gefährlich werden. Häufig werden Amtsstempel, Passpapiere oder ähnliche Unterlagen entwendet. Ziel der Beschaffung solcher Unterlagen ist meist die Identitätsverschleierung oder die Tarnung für sonstige kriminelle Aktivitäten oder sogar Terrorismus. Besonders erschreckend ist, dass Rathäuser, Ämter und Behörden offenbar leichte Ziele sind. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Zu wie vielen Einbrüchen in Verwaltungseinrichtungen ist es von 2008 bis dato gekommen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
- In wie vielen dieser Fälle wurden Pässe, Unterlagen oder Stempel oder sonstige Materialien entwendet, die in Zusammenhang mit der Identifikation stehen?
(Bitte nach Jahr und Fällen aufschlüsseln) - In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter ermittelt werden?
- Wie wurden die gestohlenen Unterlagen zurück erlangt?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um Verwaltungseinrichtungen zukünftig besser zu sichern?
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass zwar die Zahl der Diebstähle aus Verwaltungseinrichtungen abgenommen hat, gleichzeitig aber auch die Aufklärungsquote; sie sank von zirka 21 Prozent in 2009 auf zirka 15 Prozent in 2017. Die Landesregierung erfasst nicht, was gestohlen wird, es ist also unklar, wie viele Fälle aufgeklärt werden, bei denen Materialien zur Identifizierung gestohlen wurden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1964).
Januar 2018
Straftaten gegen Beamte des Ordnungsamtes
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 680 (Drucksache 17/1623).
Nach Auskunft der Landesregierung waren 2016 459 Einsatzkräfte von Feuerwehr und sonstigen Rettungsdiensten Opfer von Straftaten während des Einsatzes. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum ergab, dass fast alle Rettungskräfte bereits Beleidigungen und Drohgebärden im Einsatz erlebt haben und fast jeder zweite Mitarbeiter bereits körperlich angegriffen wurde.
Diese Angriffe beschränken sich aber nicht nur auf Angehörige der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, auch Mitarbeiter der Ordnungsämter sind von verbalen und körperlichen Attacken betroffen. Um zu erfahren, wie genau es um die Mitarbeiter der Ordnungsämter und deren Schutz bestellt ist, fragten wir die Landesregierung:
- In wie vielen Fällen sind seit 2007 Mitarbeiter des Ordnungsamtes während des Dienstes Opfer von Straftaten geworden? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln)
- An welchen Orten kommt es besonders häufig zu Straftaten gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes?
- Gibt es auffällige Häufungen im Profil der Täter, wie etwa Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, soziales Umfeld oder Ähnliches?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Sicherheit der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu erhöhen?
- Wie viele Fälle der dokumentierten Straftaten sind seit 2007 vor Gericht gelandet? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln)
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Landesregierung Mitarbeiter der Ordnungsämter nicht „als separat ausweisbare Opfergruppe“ erfasst; entsprechend können die erste bis dritte und die fünfte Frage nicht beantwortet werden. Konkrete Maßnahmen zu deren Schutz sind nicht geplant.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1864).
100 Jahre Frauenwahlrecht
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Tatsächliches Alter minderjähriger Flüchtlinge
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 604 (Drucksache 17/1449).
Hussein K., der 2016 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling (UMF) in Freiburg eine Studentin vergewaltigte und tötete und der daraufhin auf ein Alter von mindestens 22 Jahren geschätzt wurde, ist kein Einzelfall. Schon 2014 konnte durch eine Anfrage an den Hamburger Senat festgestellt werden, dass nur 38 Prozent der angeblichen minderjährigen Flüchtlinge tatsächlich minderjährig waren.
Da mit einem Status als UMF Ansprüche auf umfangreiche Leistungen einhergehen und die Täuschung über das Alter oft durch Vernichtung der Ausweispapiere und falsche Angaben bei der Registrierung geschieht, fragten wir die Landesregierung:
- Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich derzeit in NRW auf?
- Wie viele dieser UMF konnten ihr Alter durch Ausweispapiere belegen?
- Wie viele dieser UMF sind straffällig geworden?
- Wie wird das Alter bei der Registrierung überprüft?
- Gibt es verdächtige Häufungen bei den Angaben des Geburtstags der UMF, etwa besonders häufig den 1. Januar?
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass am 15.12.2017 7.729 UMF bei den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen registriert waren; die Landesregierung weiß nicht, wie viele davon ihr Alter durch Ausweispapiere belegen konnten. Auch weiß sie nicht, wie viele dieser UMF straffällig geworden sind. Eine Häufung liegt bei dem Geburtsdatum 1. Januar vor, dies liegt unter anderem an der „Selbstangabe des Kindes oder Jugendlichen“.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1775).
Neues vom Genderwahnsinn
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