In unserem Gesetzesentwurf geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Diesmal warfen die Altparteien uns zwar keine handwerklich schlechte Arbeit vor, sie lehnten den Gesetzesentwurf aber trotzdem aus fadenscheinigen Gründen ab.
Zum vollständigen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/3587, Beratungsverlauf)