In unserem Gesetzesentwurf geht es um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen.

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Diesmal warfen die Altparteien uns zwar keine handwerklich schlechte Arbeit vor, sie lehnten den Gesetzesentwurf aber trotzdem aus fadenscheinigen Gründen ab.

Zum vollständigen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/3587, Beratungsverlauf)