Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1397 (Drucksache 17/3493).

Die Bereitschaft der Asylbewerber gegen ablehnende Bescheide zu klagen steigt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde eine Steigerung der Zahl der Hauptsacheverfahren bei Asylklagen vor Veraltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen um 55 Prozent auf zirka 61.600 Verfahren registriert. Die Zahl der Eilverfahren stieg um 49 Prozent auf knapp 17.500. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab im Jahr 2017 fast 20 Millionen Euro zur Abwehr von Klagen von Asylbewerbern aus. Dies entspricht fast einer Verdopplung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr.

Mittlerweise klagt fast jeder zweite Asylbewerber gegen seinen Asylbescheid vor Gericht. In Baden-Württemberg entfällt bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile fast drei Viertel der Prozesskostenhilfe auf den Asylbereich. Auch in Nordrhein-Westfalen haben Asylbewerber ein Anrecht auf Prozesskostenhilfe, wenn sie gegen Asylbescheide vorgehen wollen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO von Asylbewerbern, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags oder gegen ihre Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ geklagt haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  2. Wie hoch sind die Kosten des Landes für die Beratungshilfevergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. dem BerHG für die Beratung bzw. Vertretung von Asylbewerbern, die bzgl. der Ablehnung ihres Asylantrags oder wegen ihrer Einstufung in eine der Kategorien der „Schutzberechtigten“ eine Rechtsberatung in Anspruch genommen haben innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  3. Wie hoch sind die Kosten für Dolmetscherdienstleistungen im Zusammenhang mit Leistungen nach dem BerHG sowie §§ 114 ff. ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre? (Bitte jedes Jahr einzeln angeben.)
  4. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Rückforderung gemäß § 120a ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle, Gesamtdauer bis zur erfolgreichen Geltendmachung und Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistungen)
  5. In wie vielen Fällen wurde nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Aufhebung der Bewilligung gemäß § 124 ZPO innerhalb der letzten 10 Jahre geltend gemacht? (Bitte aufgliedern nach Anzahl der Fälle sowie Gesamtsumme der zurückgeforderten Leistungen)

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Kosten für Prozesskostenhilfe rasant angestiegen sind. Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. August 2018 waren die Kosten in Höhe von knapp zwei Millionen Euro schon fast viermal so hoch, wie im gesamten Jahr 2016. Trotzdem erhebt die Landesregierung nicht, in wie vielen Fällen Bescheid für Prozesskostenhilfe aufgehoben werden, es zu Rückforderungen kommt und ob diese eingetrieben werden können. Sie scheint sich nicht dafür zu interessieren, ob Steuergelder unberechtigt ausgezahlt werden und ob diese auch wieder eingetrieben werden können.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3738).