Mit unserem Gesetzesentwurf möchten wir ein explizites Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete in Akten der Exekutive einführen, wie es schon in Brandenburg existiert, und damit die Kontrollmöglichkeiten der Abgeordneten gegenüber der Exekutive verbessern.
Geschlossen lehnten die Altparteien diesen Gesetzesentwurf ab, diese haben anscheinend kein Interesse daran, die Exekutive wirksam kontrollieren zu können – auch wenn sie in die Opposition kommen sollten.
Zum vollständigen Gesetzesentwurf (Drucksache 17/3801, Beratungsverlauf).