Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1398 (Drucksache 17/3494).

Regelmäßig kommt es zu Einschüchterungen und Repressalien gegen Schöffen, Richter, Staatsanwälte und Zeugen. Beispielsweise berichteten Medien Ende 2017 von den Drohungen eines türkischen Boxclubs in Baden-Württemberg gegen die Richter des ermittelnden Gerichts im betreffenden Strafprozess gegen diesen Club. 2016 erlangte ein Strafprozess wegen bandenmäßiger Erpressung gegen einen arabischen Clan in Berlin bedenkliches Aufsehen, da dieser unplanmäßig verschoben werden musste, weil sich keine Schöffen fanden, die bereit waren, an dem Prozess teilzunehmen.

Die Tätigkeit der Schöffen und der ehrenamtlichen Richter stellt eine wichtige Säule der Volkssouveränität innerhalb der Justiz dar, da diese ein wichtiger Vermittler zwischen Justiz und Gesellschaft ist und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat festigen soll. In Nordrhein-Westfalen existieren gegenwärtig rund 8.500 Stellen für Schöffen und 11.500 für ehrenamtliche Richter. Zurzeit suchen die Gerichtsbezirke neue Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2024. Es ist elementar, dass es zu ausreichend Bewerbungen und Vorschlägen kommt und die gewählten Haupt- und Hilfsschöffen ihren Aufgaben nachgehen können. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Interessenten haben sich bisher auf eine Stelle als Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2024 beworben? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken)
  2. Wird die Justiz voraussichtlich für die Amtszeit von 2019 bis 2024 genug Schöffen als Haupt- und Hilfsschöffen stellen können oder werden auch Nicht-Bewerber als Schöffen empfohlen werden müssen? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken)
  3. Wie viele Fälle von Drohungen, Einschüchterungsversuchen, Nötigungen, verbalen und tätlichen Übergriffen, sowie sonstigen Arten von Einwirkungsversuchen auf Schöffen, Richter, Staatsanwälte, Zeugen oder sonstigem Justizpersonal sind in den letzten 10 Jahren bekannt? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken, Art der Einwirkung, Milieu des Täterkreises)
  4. Sind in den letzten 10 Jahren Fälle bekannt, bei denen ein Schöffe, Richter, Staatsanwalt, Zeugen oder sonstiges Justizpersonal um Versetzung, Abzug vom konkreten Fall oder ähnliche Maßnahmen gebeten hatte, die zur Nichtbefassung geführt hätten, aufgrund konkreter Drohungen, Einschüchterungen, Nötigungen oder sonstigen Einwirkungsversuchen? (Bitte aufgliedern nach Gerichtsbezirken, Art der Einwirkung, Milieu des Täterkreises)
  5. Wie beabsichtigt das Justizministerium bei einem Gerichtsprozess zu verfahren, wenn sich Schöffen, Richter, Staatsanwälte, Zeugen oder sonstiges Justizpersonal nicht bereit erklären, an einem konkreten Prozess mitzuwirken, wie bspw. die Schöffen oder Zeugen in den oben bezeichneten Berliner Prozessen?

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass Angriffe auf die Organe der Justiz nicht statistisch erfasst werden, dementsprechend wenig aussagekräftig sind die bei den befragten Behörden erfragten Daten, besonders in Bezug auf das Milieu des Täterkreises. Bezüglich der fünften Frage verweist die Landesregierung auf mögliche Maßnahmen, wie deeskalierende Gesprächsführung, Personenschutz und Erlass eines Haftbefehls. Sie verweist im gleichen Zuge aber auch darauf, dass bei einer Weigerung disziplinarrechtliche Sanktionen drohen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3759).