Zur vollständigen Kleinen Anfrage 680 (Drucksache 17/1623).

Nach Auskunft der Landesregierung waren 2016 459 Einsatzkräfte von Feuerwehr und sonstigen Rettungsdiensten Opfer von Straftaten während des Einsatzes. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum ergab, dass fast alle Rettungskräfte bereits Beleidigungen und Drohgebärden im Einsatz erlebt haben und fast jeder zweite Mitarbeiter bereits körperlich angegriffen wurde.

Diese Angriffe beschränken sich aber nicht nur auf Angehörige der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, auch Mitarbeiter der Ordnungsämter sind von verbalen und körperlichen Attacken betroffen. Um zu erfahren, wie genau es um die Mitarbeiter der Ordnungsämter und deren Schutz bestellt ist, fragten wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen sind seit 2007 Mitarbeiter des Ordnungsamtes während des Dienstes Opfer von Straftaten geworden? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln)
  2. An welchen Orten kommt es besonders häufig zu Straftaten gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes?
  3. Gibt es auffällige Häufungen im Profil der Täter, wie etwa Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund, soziales Umfeld oder Ähnliches?
  4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Sicherheit der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu erhöhen?
  5. Wie viele Fälle der dokumentierten Straftaten sind seit 2007 vor Gericht gelandet? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln)

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Landesregierung Mitarbeiter der Ordnungsämter nicht „als separat ausweisbare Opfergruppe“ erfasst; entsprechend können die erste bis dritte und die fünfte Frage nicht beantwortet werden. Konkrete Maßnahmen zu deren Schutz sind nicht geplant.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1864).