Zur vollständigen Kleinen Anfrage 750 (Drucksache 17/1854).

Laut einer Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leben in Deutschland knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Weiter wird geschätzt, dass zwischen 1.500 und 5.700 in Deutschland lebende Mädchen davon bedroht sind. Durch die vermehrte Migration zwischen Ende 2014 und Mitte 2016 hat sich, laut der Studie, die Anzahl der in Deutschland lebenden Opfer von Genitalverstümmelung um 30 Prozent erhöht. Am 31. Mai 2016 lebten in Deutschland zirka 180.000 Frauen und Mädchen, davon zirka 55.000 minderjährig, aus Ländern, in denen weibliche Genitalverstümmelungen dokumentiert sind. Es ist davon auszugehen, dass die Frauen und Mädchen besonders betroffen und gefährdet sind.

Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein schreckliches Verbrechen, welches die Betroffenen ihr Leben lang begleitet. Mädchen und Frauen müssen vor diesem barbarischen Brauch geschützt werden. Betroffene müssen umfangreich betreut werden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wieviel Fälle von Genitalverstümmelung sind in NRW bekannt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr der Feststellung und Nationalität der Opfer)
  2. Inwieweit wird Genitalverstümmelung bei Schulungen und in der Ausbildung von Jugendarbeitern, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Lehrern, Polizisten und Ärzten thematisiert, um gefährdete Mädchen und Frauen zu identifizieren, mit dem Ziel ihnen helfen zu können?
  3. Wurden in NRW, z.B. aufgrund von Gesprächen mit Eltern, gefährdete Mädchen identifiziert? Machen sie bitte Angaben zur Anzahl der Fälle.
  4. Welche Beratungs- und Aufklärungsangebote gibt es in Nordrhein-Westfalen für die Eltern heranwachsender Mädchen, um Genitalverstümmelung frühzeitig zu verhindern?
  5. Welche Hilfeangebote stehen für die Opferbetreuung in NRW bereit (bitte aufschlüsseln nach Art und Organisation)?

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass keine explizite Aus- und Weiterbildung zur weibliche Genitalverstümmelung bei Polizei und Jugendämtern stattfindet. Nur im Zuge anderer Themenfelder wie Körperverletzung oder Kindeswohlgefährdung wird die Verbindung zur Genitalverstümmelung hergestellt. Betreuungsangebote explizit für Opfer der weiblichen Genitalverstümmelung kann die Landesregierung nicht nennen. Das ist eine totale Bankrotterklärung.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2032).