Zur vollständigen Kleinen Anfrage 747 (Drucksache 17/1851).

2007 schaffte der Landesgesetzgeber fast alle Widerspruchverfahren auf Landes- und Kommunalebene ab. Damit konnten Bürger, die von einem fehlerhaften Bescheid betroffen waren, keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern waren gezwungen kostenintensiv vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. 2014 wurde in verschiedenen Bereichen das Widerspruchsverfahren wieder eingeführt.

Diese Situation gibt die Chance die Wirksamkeit des Widerspruchsverfahrens zu bewerten. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung die finanziellen Einsparungen durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens?
  2. Wie hoch war die Zahl der Widerspruchsverfahren bei den Behörden und Klagen vor den Verwaltungsgerichten, in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, von 1997 bis 2007?
  3. Wie hoch war die Zahl der Klagen vor den Verwaltungsgerichten, in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, von 2007 bis 2017?
  4. Wie hoch war der Anteil an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, bei denen die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bescheide festgestellt wurde im Zeitraum von 1997 bis 2007?
  5. Wie hoch war der Anteil an Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in den von der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens betroffenen Bereichen, bei denen die Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Bescheide festgestellt wurde im Zeitraum von 2007 bis 2017?

Diese Chance hat die Landesregierung nicht ergriffen. Sie besitzt weder Schätzungen zu finanziellen Einsparungen durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahren, noch plant sie, derartige Schätzungen vorzunehmen. Zu den weiteren Fragen liegen kaum Zahlen vor.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2043).