Zur vollständigen Kleinen Anfrage 875 (Drucksache 17/2188).

Im NRW-Verfassungsschutzbericht 2016 wird über den Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) gesagt, dass „[…] die nach Deutschland hineinwirkenden staatlichen türkischen Aktivitäten den türkischstämmigen Teil der Bevölkerung polarisieren, oppositionelle Kreise einschüchtern und damit das friedliche Zusammenleben gefährden.“ Seit 1989 besteht in der Stadt Minden eine zu DITIB gehörende türkisch-islamische Gemeinde. Diese hat nicht nur Verbindungen zu gesellschaftlichen Gruppierungen und Parteien (SPD, CDU und Integrationsrat), sondern lud 2010 auch einen türkischen Völkermordleugner ein. Auch nahm ein Imam 2014 an einer israelfeindlichen und antisemitischen Demonstration teil.

DITIB ist direkt der türkischen Religionsbehörde unterstellt. Ihre Verbindungen zu Parteien und gesellschaftliche Gruppen sind dementsprechend kritisch zu betrachten. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung Aktivitäten aus der Mindener DITIB-Gemeinde heraus bekannt, bei der politische Gegner des türkischen Präsidenten Erdogan bedrängt, eingeschüchtert oder auf andere Art und Weise drangsaliert wurden?
  2. Gibt es in Minden und Umgebung Aktivitäten türkischer Rockergruppen oder der Grauen Wölfe?
  3. Sind aus der DITIB-Gemeinde in Minden Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes bekannt?
  4. In welchem Umfang profitiert die „DITIB TÜRKISCH-ISLAMISCHE GEMEINDE ZU MINDEN e.V.“ von staatlichen oder kommunalen Förderprogrammen?
  5. Wie bewertet die Landesregierung die Vernetzung von Mitgliedern von CDU und SPD mit dem Ableger der DITIB in Minden?

Im Gegensatz zu der Antwort auf die Kleine Anfrage 552 weigert sich die Landesregierung, sich zu den Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes im Zusammenhang mit der DITIB Minden zu äußern. Weitergehende Erkenntnisse über die Aktivitäten der DITIB Minden und deren Verbindungen hat die Landesregierung nicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2320).