Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1161 (Drucksache 17/2877).

Immer wieder kommt es bei Demonstrationen zu Ausschreitungen, wie zum Beispiel die G20-Krawalle in Hamburg gezeigt haben. Häufig tauchen dabei gewaltbereite Extremisten und Randalierer in der Masse der anderen Demonstrationsteilnehmer unter und können somit strafrechtlich nur unzureichend verfolgt werden. Kommt es zu illegalen Demonstrationen, ist teilweise ein Großaufgebot an Polizei nötig, um diese aufzulösen. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Bei wie vielen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen kam es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren zu rechtswidrigen Handlungen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum und rechtswidriger Handlung)
  2. Aus welchem politischen Spektrum stammten die jeweiligen Organisatoren und Demonstrationsteilnehmer? (Bitte aufschlüsseln nach den Kriterien für politisch motivierte Kriminalität gemäß der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik, Ort und Datum)
  3. Wie viele Gegendemonstrationen gegen zeitlich früher angemeldete Versammlungen hat es in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, Organisatoren der früher angemeldeten Versammlung sowie der Gegendemonstration)
  4. Bei welchen dieser Gegendemonstrationen kam es aus den Reihen der Teilnehmer zu rechtswidrigen Handlungen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort, politisches Spektrum Gegendemonstration und rechtswidriger Handlung)
  5. Welche polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen erfolgten im Zusammenhang aufgrund von Versammlungen und Gegendemonstrationen gemäß der Fragen 1. und 4. ?(Bitte aufschlüsseln nach Fall, politisches Spektrum und Maßnahmen sowie ggf. Urteilen)

Die Landesregierung kann einzig Auskunft zu der Anzahl der Straftaten in Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen geben, zwischen 2013 und 2017 kam es zu 6514 solcher Straftaten. Die weiteren Fragen können aufgrund fehlender statistischer Erfassung nicht beantwortet werden. Besonders die fehlenden Zahlen zu Gegendemonstrationen erschrecken, kommt es doch meistens in deren Zuge zu Sitzblockaden oder anderen Aktionen, um rechtmäßige Demonstrationen zu verhindern.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3164).