Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1185 (Drucksache 17/2916).

Neben der zu geringen Personaldichte der Polizei soll es auch Mängel bezüglich der Ausstattung der Polizei in Nordrhein-Westfalen geben. So soll beispielsweise einer der aktuell benutzen Streifenwagen zu klein für große Beamte sein und zu wenig sicheren Stauraum für die neue Ausrüstung zur Terrorabwehr, wie ballistische Schutzhelme, Maschinenpistolen und Schutzwesten bieten.

Die Polizei Nordrhein-Westfalen benötigt für den Schutz der Bevölkerung nicht nur ausreichend Personal, sondern auch eine passende Ausrüstung. Um zu erfahren, ob die Landesregierung die Polizei mit einer solchen ausstattet, fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht der Streifen- bzw. Funkeinsatzwagen der Polizei? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln)
  2. Wie hoch ist das Gesamtgewicht des in einem Streifenwagen standardmäßig mitgeführten Einsatzmaterials? (Bitte nach dienstlich genutzten Modellen aufschlüsseln)
  3. Wie kalkuliert die Landesregierung das Gewicht der Beamten im Fahrzeug unter Berücksichtigung des persönlichen Einsatzmaterials?
  4. Dürfen weitere Personen oder Gegenstände im Einsatzfahrzeug transportiert werden, wenn das Einsatzfahrzeug das zulässige Gesamtgewicht überschreitet?
  5. Haben die Beamten im Falle der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Einsatzfahrzeugs neben der Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen?

Die Landesregierung beantwortet diese Fragen sehr knapp oder gar nicht, wie sich bei der dritten Frage zeigt. Bei dieser wird nur angegeben, dass bei dem als Streifenwagen verwendeten BMW 318d 360 Kilogramm zur Personenbeförderung verwendet werden können; unklar bleibt, wie das Gewicht der Beamten zusammen mit dem Einsatzmaterial kalkuliert wird. Sind diese 360 Kilogramm ausgereizt, so werden weitere Kräfte gebunden, da zusätzliche Fahrzeuge hinzugezogen werden müssen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3239).