Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1556 (Drucksache 17/3828).

Am 24.09.2018 wurde die Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Kleriker“ veröffentlicht. Nunmehr steht fest, dass es sich hier nicht nur um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles und systemisches Problem in den Bistümern der Katholischen Kirche handelt. Durch das Zurückhalten von Originaldokumenten bleiben die Verantwortlichen aber im Dunklen.

Zwar haben die Bistümer in Nordrhein-Westfalen inzwischen auch Opferzahlen veröffentlicht, aber es bestehen Zweifel, dass diese aussagekräftig sind. Zudem ist nicht zu erkennen, welche Kirchenoberen für die Vertuschung solcher Taten die Verantwortung zu übernehmen haben oder sich sogar selbst strafbar gemacht haben. Aus unserer Sicht besteht weiterer dringender Aufklärungsbedarf. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Geht der Justizminister derzeit davon aus, dass ein „struktureller und systemischer“ Anfangsverdacht bzgl. des sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen im Bereich der NRW-Bistümer besteht?
  2. Sieht der Justizminister sich in der Verantwortung, die zuständigen Staatsanwaltschaften anzuweisen, gegen die bischöflichen Ordinariate in NRW Aufklärungsmaßnahmen anzuordnen?
  3. Welche staatlichen Maßnahmen können durchgeführt werden, um die Kirche zu einer erhöhten Aufklärungsbereitschaft zu bewegen?
  4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen für einen effektiveren Kinder- und Jugendschutz im Raum der katholischen Kirche auf den Weg zu bringen?
  5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, dass gegenwärtige Staatskirchenrechtssystem auf den Prüfstand zu stellen, weil aufgrund dieser Problematik nicht mehr vertretbar erscheint, die katholischen Bischöfe samt der Domkapitel aus dem allgemeinen (!) Staatshaushalt des Landes zu alimentieren (Stichwort: Staatsleistungen an die Kirchen)?

Die Antwort der Landesregierung lässt sich einfach zusammenfassen: Die bestehenden Regelungen sind ausreichend und man sieht keine Veranlassung, diese zu ändern. Insbesondere sieht die Landesregierung keine Veranlassung, das Staatskirchenrechtssystem und die Zahlungen an die katholische Kirche zu reformieren.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4093).