Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3412 (Drucksache 17/8687).

Der Staatsschutz in Nordrhein-Westfalen ist für die Verhütung, zur Gefahrenabwehr sowie für die Verfolgung politisch motivierter Kriminalität zuständig. Einen Überblick über die politisch motivierte Kriminalität erhält durch den Verfassungsschutzbericht. In diesem wird die politisch motivierte Kriminalität unterteilt in die Phänomenbereiche Rechtsextremismus (PMK-Rechts), Linksextremismus (PMK-Links), auslandsbezogener Extremismus (PMK-ausländische Ideologie), religiöser Extremismus (PMK-religiöse Ideologie) und sonstiger, nicht eindeutig feststellbarer Extremismus (PMK-nicht zuzuordnen). Aus dem „Verfassungsschutzbericht 2018“ geht hervor, dass es 2018, im Vergleich zu 2017, einen Anstieg von 42,1 Prozent im Bereich der Gewaltkriminalität gab. In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 51,6 Prozent. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten fünf Jahre im Bereich der politisch motivierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsart und Phänomenbereich)
  2. Wie viele dieser unter Punkt 1. bezeichneten Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund, Deliktsart und Phänomenbereich)
  3. Bei wie vielen dieser unter Punkt 1. bezeichneten Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Phänomenbereich sowie Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)
  4. Wie viele dieser unter Punkt 3. bezeichneten Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Strafmaß bzw. Freispruch sowie Phänomenbereich)
  5. Wie viele dieser unter Punkt 3. bezeichneten Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund, Deliktsart und Phänomenbereich)

In ihrer Antwort zeigt die Landesregierung, dass sie zwar umfangreich statistische Daten zur politisch motivierten Kriminalität sammelt, aber nur im Bereich der begangenen Taten. Zu den Fragen zwei bis fünf kann die Landesregierung keine Auskunft geben. Insgesamt hat die Landesregierung also einen gewissen Überblick darüber, was passiert, aber nicht wie erfolgreich die Ermittlungen verlaufen und hat damit keine Möglichkeit, mögliche Schwächen der Strafverfolgung zu erkennen und zu beheben.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (17/8867).