Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4693 (Drucksache 17/11969).

Nach den Anschlägen in Paris, Dresden, Conflans-Saint-Honorine, Nizza und Wien berieten die Innen- und Justizminister der Europäischen Union am 13. November 2020, dem fünften Jahrestag nach den Anschlägen in Paris, ein gemeinsames Konzept gegen den Terrorismus in Europa. Vor allem der Schengenraum soll in den Fokus rücken, um die EU-Außengrenzen wirksam zu schützen. In dem Entwurf heißt es „Die Geißel des gewaltbereiten Extremismus und Terrorismus wird Europa nicht in seinen Grundfesten erschüttern. Die Terroristen können ihren Kampf nicht gewinnen“.

Wir fragten die Landesregierung:

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahre 2010 bei den General- und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit Bezug zum religiösen Terrorismus eingeleitet? (Bitte nach Religion/Glaubenszugehörigkeit, Jahr, Art und Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)
  2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahre 2010 bei den General- und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit Bezug zum Rechtsterrorismus eingeleitet? (Bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)
  3. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahre 2010 bei den General- und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit Bezug zum Linksterrorismus eingeleitet? (Bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln)
  4. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden seit dem Jahre 2010 bei den General- und Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen ohne erkennbaren Bezug unter „Sonstige“ eingeleitet? (Bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Tatvorwürfe aufschlüsseln

In Anbetracht der schlimmen Terroranschläge der letzten Jahre, erschreckt das aus der Antwort der Landesregierung hervorgehende Informationsdefizit: Der Landesregierung ist es nur möglich, Ermittlungsverfahren aufzuzählen, die von der Zentralstelle für Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen geführt werden. Hierbei scheint ein Großteil dieser Ermittlungsverfahren den Kategorien „religiös“ und „ausländisch“ zugeordnet. Weitergehende Daten lägen nicht in aufbereiteter Form vor und könnten auch nicht „mit einem für die Strafrechtspflege vertretbaren Aufwand“ beschafft werden, da „Ermittlungsverfahren ‚wegen Terrorismus‘ bzw. ‚mit Bezügen zum Terrorismus‘ nicht gesondert erfasst“ würden. Es stellt sich die Frage, wie die Landesregierung und Sicherheitsbehörden mit dieser mangelhaften statistischen Erfassung von Straftaten mit Terrorismusbezug wirksam neue Gefahren durch Terrorismus oder veränderte Vorgehensweisen von Terroristen erkennen wollen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/12217).