Zur Kleinen Anfrage 5428 (Drucksache 17/13730).

Die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) und der zugehörige Bußgeldkatalog sahen und sehen in jeder ihrer zahlreichen geänderten Fassungen für eine Reihe von Tatbeständen Bußgelder in einem bis zu fünfstelligen Bereich vor.

Wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3491 vom 20. April 2020 zum Thema Bußgelder und Strafverfahren gemäß CoronaSchVO in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/9023) ergab, waren bereits zu diesem frühen Zeitpunkt 24.421 Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie 160 Strafverfahren eingeleitet worden. 388 Personen wurde zum Zeitpunkt der Beantwortung durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen.

Wir fragten daher die Landesregierung (bezüglicher aller Kreise und kreisfreier Städte; hier stellvertretend für den Kreis Minden-Lübbecke):

  1. Wie viele Verstöße gegen die CoronaSchVO wurden im Kreis Minden-Lübbecke bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage durch die Ordnungsbehörden im Kreis Minden-Lübbecke festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie nach den Tatbeständen der CoronaSchVO)
  2. Gegen wie viele Personen wurden im Kreis Minden-Lübbecke Strafverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  3. Gegen wie viele Personen wurden im Kreis Minden-Lübbecke Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (Bitte aufschlüsseln nach Alter, Tatbestand, Nationalität, Aufenthaltsstatus)
  4. Wie hoch ist im Kreis Minden-Lübbecke der durch Bußgelder nach der CoronaSchVO eingenommene Geldbetrag? (Bitte aufschlüsseln nach: Kalendermonat und Tatbestand)
  5. Wie vielen Personen im Kreis Minden-Lübbecke wurde aufgrund der CoronaSchVO oder des IfSG durch staatliche Zwangsmaßnahmen die Freiheit entzogen?

Diesmal hat die Landesregierung die Fragen zu den eingeleiteten Strafverfahren und staatlichen Zwangsmaßnahmen zum Entzug der Freiheit nicht beantwortet.

In der Antwort der Landesregierung zeigen sich aber große Unterschiede zwischen den Kreisen und kreisfreien Städten bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und den verhängten Bußgeldern. Zum Beispiel hat Bielefeld nur bei zirka 12 Prozent der Verstöße ein Verfahren eingeleitet, wohingegen Leverkusen bei 100 Prozent der Verstöße ein Verfahren eingeleitet hat. Der Kreis Herford kommt laut Antwort der Landesregierung sogar auf 1.570 eingeleitete Verfahren bei 698 Verstößen.

Bei dem durchschnittlichen Bußgeld (Bußgelder / Anzahl eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren) belegt Solingen die Spitzenposition mit einem durchschnittlichen Bußgeld von zirka 332 Euro. Solingen war es so möglich, den kommunalen Haushalt bei 1.713 eingeleiteten Verfahren mit mehr als einer halben Millionen Euro aufzubessern.

Zur Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/14020) (enthält die Antwort zu allen kreisfreien Städten und Kreisen).