Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5389 (Drucksache 17/13691).

Im Kreis Herford verstarb am 9. März 2021 eine 32-jährige Frau im Zusammenhang mit ihrer Impfung gegen das Coronavirus. Ihr wurde das Vakzin von AstraZeneca verabreicht. Dieser Covid-19-Impfstoff stand regelmäßig in der Kritik und unterliegt einigen Vorbehalten in der Bevölkerung, weshalb dieses Vakzin bei den Impfterminen eine höhere Ausfallquote aufweist als andere Vakzine.

Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin in Münster bestätigte den Verdacht, dass der Tod der Frau mit der Impfung im direkten Zusammenhang stehen könnte. Als Todesursache wurde eine durch das Vakzin von AstraZeneca ausgelöste Gerinnungsstörung mit Einblutungen ins Gehirn festgestellt.

Es besteht schon seit geraumer Zeit der Verdacht, dass insbesondere bei jüngeren Menschen eine Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca Nebenwirkungen in Form von Hirnvenenthrombosen auslösen kann. Die Ständige Impfkommission hat daher empfohlen, dass ab dem 1. April 2021 nur noch Menschen, die älter als 60 Jahre sind, den AstraZeneca-Wirkstoff verabreicht bekommen.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Todesfälle sind bisher in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde und Art des Vakzins)
  2. Wie viele Personen sind nach einer Impfung mit einem Vakzin gegen Covid-19 innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Art des Vakzins und Zeitraum zwischen Verabreichen des Vakzins und Todeszeitpunkt)
  3. Wie ist die Haftung bei Todesfällen durch Vakzine gegen Covid-19 geregelt?
  4. Wie viele Haftungsfälle sind bisher durch Impfungen mit einem Vakzin gegen Covid-19 eingetreten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Schuldner und Art des Vakzins)

Laut der Landesregierung gab es bis zum Stichtag 14. Mai 2015 31 Verdachtsmeldungen zu Todesfällen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung standen. Dabei bezogen sich 19 Verdachtsmeldungen auf den Impfstoff von BioNTech, acht Meldungen auf den Impfstoff von AstraZeneca und eine Meldung auf den Impfstoff von Moderna. Bei drei übrigen Meldungen wurde keine Angabe zum Impfstoff gemacht.

Bezüglich der Haftung antwortet die Landesregierung, dass nach § 60 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz für Hinterbliebene ein Anspruch auf Versorgung besteht, sollte zum Beispiel ein Ehepartner oder Elternteil an den Schädigungsfolgen verstorben sein. Trotz dieser klaren Aussage der Landesregierung teilt sie jedoch weiter mit, dass „noch keine Anträge auf Haftung in Zusammenhang mit einer Impfkomplikation nach einer SARS-CoV-2 Impfung positiv beschieden“ wurden.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13937).