Wegen einer möglichen vierten Corona-Welle im Herbst dieses Jahrs sollte nach Willen der Landesregierung der elektronische Datenaustausch zwischen den kommunalen Gesundheitsämtern in Nordrhein-Westfalen bis zum 30. September 2021 flächendeckend sichergestellt sein. Dabei favorisiert die Landesregierung das Programm „SORMAS“ beziehungsweise behelfsweise Programme, welche über eine Schnittstelle zum Programm „SORMAS X“ verfügen.

Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes haben einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen; von diesen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen. Insbesondere gilt das im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten für die ohnehin in der Pandemie stark beanspruchten Ämter, welche kaum über Kapazitäten für eine solche Umstellung verfügen.

Aus einer Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage 5669 (Drucksache 17/14791) geht hervor, dass aus der Anbindung von „SORMAS“ an die örtlichen IT-Systeme weitere Kosten für die Kommunen entstehen. Weiterhin heißt es, diese Kosten könnten grundsätzlich über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel „zur technischen Modernisierung der Gesundheitsämter und zum Anschluss dieser an das elektronische Melde- und Informationssystem nach § 14 des Infektionsschutzgesetzes“ finanziert werden.

Daher fragten wir die Landesregierung (hier beispielhaft die Fragen bezüglich des Kreises Minden-Lübbecke):

  1. Inwieweit konnte das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke der von der Landesregierung gesetzten Frist nachkommen?
  2. Hat das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke das SORMAS-Programm nachrüsten müssen oder wurde von Beginn an mit dieser Software gearbeitet?
  3. Welche Kosten sind dem Gesundheitsamt durch Implementierung der seitens des Landes geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
  4. In welcher Höhe konnten die entstandenen Kosten durch Mittel des Bundes, respektive des Landes erstattet werden?

In ihrer Antwort offenbart die Landesregierung, dass die gesetzte Frist zur Sicherstellung des elektronischen Datenaustauschs zwischen den kommunalen Gesundheitsämtern nicht eingehalten wurde. Grund dafür sollen technische Probleme gewesen sein.

Bezüglich der Kosten, die den Gesundheitsämtern entstehen, spricht die Landesregierung davon, dass „[die] Einrichtung von SORMAS selbst […] mit keinen Kosten verbunden“ sei. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5669 (Drucksache 17/14791) hervorgeht, können jedoch den Kommunen Kosten für die Anbindung der örtlichen IT-System an „SORMAS“ entstehen. Bezüglich der Erstattung dieser Kosten hat die Landesregierung keine Erkenntnisse.

Schon im letzten Winter kam es zu Problemen beim Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern. Es ist erschreckend zu sehen, dass, trotz eines halben Jahres Zeit zur Umsetzung, es nicht rechtzeitig gelungen ist, einen elektronischen Datenaustausch zwischen den Gesundheitsämtern zu implementieren. Besonders in Anbetracht dessen, dass nun wegen der vierten Welle abermals die Gesundheitsämter auf die Hilfe der Bundeswehr angewiesen sind.

Die Kleinen Anfragen: