Juristenausbildung nicht mit einer „Teilnehmerurkunde“ abqualifizieren! Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren Zum Gesetzesentwurf „Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen“ der Landesregierung (Drucksache 17/13357). 2021-11-23T12:02:27+01:0023. November 2021|Redebeiträge|Kommentare deaktiviert für Juristenausbildung nicht mit einer „Teilnehmerurkunde“ abqualifizieren! Diesen Beitrag verbreiten FacebookTwitterLinkedInPinterestE-Mail