Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1663 (Drucksache 17/4096).

In einem Interview mit Focus Online hat der Chef des Verwaltungsgerichtsverbands Robert Seegmüller die Klagewelle in Asylverfahren und die damit verbundene Überlastung der Verwaltungsgerichte beklagt. Man könne mit dem vorhandenen Personal pro Jahr etwa 200.000 bis 250.000 Fälle bearbeiten. Stand Mai 2018 sollen aber bei den Verwaltungsgerichten schon 400.000 Verfahren anhängig gewesen sein.

Zur Beurteilung der aktuellen Situation beim OVG Münster, fragten wir die Landesregierung:

  1. In wie vielen Fällen handelte es sich bei den im den Jahren 2016, 2017 sowie im 1. Halbjahr 2018 neu eingegangenen Verfahren (Klagen und einstweiliger Rechtsschutz) vor dem OVG Münster um Verfahren in Asylsachen? (bitte auflisten nach Jahr, Nationalität der Kläger, Gesamtzahl der Verfahren und dem jeweiligen prozentualen Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren)
  2. Wie hoch ist hierunter jeweils der Anteil von Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung und der übrigen Asylverfahren? (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl der Verfahren gegen Maßnahmen nach der Dublin-Verordnung, übrigen Asylverfahren und allen sonstigen Verfahren)
  3. Wie hoch war die Zahl anhängiger Verfahren bei den (auch) für Asyl- und Ausländerrecht zuständigen Kammern des OVG Münster seit 2016? (bitte auflisten für die Jahre 2016 und 2017 sowie für das 1. Halbjahr 2018)
  4. Welchen Anteil an den derzeit anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster haben Verfahren in Asylsachen? (bitte die Gesamtzahl und den Anteil der Verfahren in Asylsachen bezogen auf die Gesamtzahl der Verfahren nennen)
  5. Mit welcher Erfolgsquote für die Kläger sind in den Jahren 2016, 2017 und bisher im Jahr 2018 Verfahren in Asylsachen vor dem OVG Münster erledigt worden? (bitte die Gesamtzahl der erledigten Fälle und den jeweiligen Anteil der erfolgreichen Fälle für die Kläger nennen)

Die Antwort der Landesregierung lässt den Schluss zu, dass sich die Aussagen des Chefs des Verwaltungsgerichtsverbands auch für Nordrhein-Westfalen bestätigen. Während im Jahr 2016 noch 76,47 Prozent der eingehenden Verfahren beim OVG Münster keinen Asylbezug aufwiesen, lag dieser Anteil im ersten Halbjahr 2018 nur noch bei 38,30 Prozent. Auch verdreifachte sich zwischen 2016 und dem ersten Halbjahr 2018 die Zahl der anhängigen Hauptverfahren im Asylrecht. Dabei obsiegten im ersten Halbjahr 2018 die Behörden in 97,45 Prozent aller Hauptverfahren und in 83,33 Prozent aller Eilverfahren.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/4398).