Zur vollständigen Kleinen Anfrage 424 (Drucksache 17/943).

Die Zahl der Gewaltstraftaten gegen Mitglieder von Studentenverbindungen ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Bei solchen Attacken werden die Mitglieder teils schwer verletzt, ihre Häuser attackiert und teils stark beschädigt. Besonders in links-geprägten Universitätsstädten können sich Mitglieder der Studentenverbindungen in der Öffentlichkeit nicht in Vollcouleur, das heißt mit Band und Mütze der Verbindung, zeigen. Auf Initiative der Allgemeinen Studierendenausschüsse (AStA) untersagten viele Universitäten den örtlichen Studentenverbindungen die Räumlichkeiten der Universität zu verwenden.

Studentenverbindungen können auf eine lange Tradition zurückblicken und haben die deutsche Geschichte geprägt. Manche bildeten sich nach den Befreiungskriegen gegen die französische Besatzung. Angriffe und Einschränkungen ihrer Mitglieder sind nicht zu tolerieren. Deshalb fragten wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten gegen Studentenverbindungen und deren Mitglieder sind der Landesregierung seit 2012 in Nordrhein-Westfalen bekannt? (Bitte aufschlüsseln nach Verbindung, Ort, Datum, Delikt und gegebenenfalls Verortung im Bereich politisch motivierte Kriminalität)
  2. An wie vielen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gibt es Verordnungen, Broschüren oder sonstige Publikationen oder Veranstaltungen, die sich gegen Studentenverbindungen richten? (Bitte nach Hochschule und Art der Maßnahme gegen Studentenverbindungen aufschlüsseln)
  3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu treffen, um Studentenverbindungen, ihr Eigentum und ihre Mitglieder vor Gewaltstraftaten und Anschlägen zu schützen?

Aufgrund fehlender Erfassung hat die Landesregierung keine Informationen zu konkreten Straftaten; gegen Studentenverbindungen gerichtete Maßnahmen durch Hochschulen soll es nicht geben. Konkrete Maßnahmen gegen diese Angriffe plant die Landesregierung nicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1222).