Zur vollständigen Kleinen Anfrage 481 (Drucksache 17/1065).

Das Gesicht einer Person ist in unserem Kulturraum das wichtigste Erkennungsmerkmal, mit dem wir ein Gegenüber erfassen und einschätzen. Das Gelingen einer sozialen und kulturellen Integration setzt voraus, dass jede Person, die hier aufgenommen werden will, sich dem hiesigen Grundkonsens anschließt. Jedoch bringt die religiös motivierte Vollverschleierung den Unwillen zur Integration und gesellschaftlicher Teilhabe zum Ausdruck. Auch weniger drastische Formen der Verschleierung, wie Hidschab oder Tschador sind Ausdruck derselben Ablehnung der gemeinsamen, freiheitlichen Regeln.

Bei Kindern und Jugendlichen ist die Vollverschleierung besonders kritisch: Das Tragen einer Vollverschleierung offenbart hier, dass diese sich in der wichtigsten Phase ihrer Entwicklung von unseren freiheitlichen Regeln und unserer Gesellschaft abwenden oder dazu gezwungen werden. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen ist dies nicht zu tolerieren, da so auch andere Schülerinnen unter Druck gesetzt werden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Schülerinnen in Nordrhein-Westfalen tragen in der Schule aus religiösen Gründen eine den islamischen Regeln entsprechende Form der Verschleierung? (Bitte nach Art der Verschleierung aufschlüsseln)
  2. Wie hat sich die Zahl der Schülerinnen, die aus religiösen Gründen in der Schule eine Form der Verschleierung tragen, in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  3. Wie hat sich in dieser Gruppe der Altersdurchschnitt, ab dem eine Verschleierung in der Schule getragen wird, in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  4. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen die Schülerin die Verschleierung nicht freiwillig trägt?
  5. Sieht die Landesregierung die religiös-motivierte Vollverschleierung nur in Form der Burka als „integrationspolitisch verheerend“ an, oder sieht sie diese Problematik auch bei anderen Formen der Vollverschleierung, wie dem Nigab?

In ihrer Antwort zeigt die Landesregierung, dass sie nicht dokumentiert, ob Schülerinnen verschleiert die Schule besuchen. Dementsprechend sind ihr auch keine Fälle bekannt, in denen eine Schülerin die Verschleierung nicht freiwillig trägt.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/1385).