Im Zuge der Befragung einer Zeugin im Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Inhaftierung und des Todes des Amad Ahmad in der in der JVA Kleve stellte sich heraus, dass diese an Unterlagen des LKA NRW gelangt ist, die wahrscheinlich teilweise als geheim einzustufen sind. Diese Unterlagen soll sie von der Redaktion der WDR-Sendung Westpol erhalten haben.

Die Weitergabe der der Geheimhaltung unterliegenden Unterlagen stellt eine strafbare Handlung dar. Ich stellte daher folgende Strafanzeige: