Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2895 (Drucksache 17/7234).
Die Clan-Kriminalität ist ein großes Problem in Nordrhein-Westfalen. Ein Lagebild des LKA NRW identifizierte für den Zeitraum 2016 bis 2018 104 türkisch-arabische Familienclans. Ferner wurden 6.449 Tatverdächtigen insgesamt 14.225 Straftraten zugeordnet. Auch die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben: Innenminister Herbert Reul bewirbt seit Jahresbeginn sein Vorgehen gegen die Clanstrukturen mit Schlagwörtern wie „null Toleranz“ und „Strategie der 1.000 Nadelstiche“.
Die Identifizierung des Problems und Ermittlungen der Polizei können aber nur der erste Schritt sein. Elementar ist auch, dass die Täter zeitnah vor Gericht gestellt und verurteilt werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten 5 Jahre gegen Clanmitglieder eingeleitet?
- Wie viele, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)
- Bei wie vielen, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)
- Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Strafmaß bzw. Freispruch)
- Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)
Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass sie die gefragten Daten nicht gesondert erfasst und somit die Fragen nicht beantworten kann. Wie die Landesregierung unter diesen Umständen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen prüfen oder belegen möchte, erschließt sich uns nicht. Es steht zu befürchten, dass zwar medienwirksame Polizeieinsätze durchgeführt werden, es aber nicht zu Gerichtsverfahren oder Verurteilungen kommt.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7472).