Zur vollständigen Kleinen Anfrage 6363 (Drucksache 17/16404).

Seit dem 16. Januar 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen die neue überarbeitete Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Die Landesregierung unterteilt die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Örtlichkeiten nun in 3G, 2G und 2G+. Diese Verschärfungen der Coronaregeln erläuterte die Landesregierung am 11. Januar 2022 damit, dass das Infektionsgeschehen gebremst und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eingedämmt werden sollen. Als Ziel wurde die weitere Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur angegeben.

Besonders die 2G- und 2G+-Regelungen stellen massive Einschränkungen der Grundrechte dar und müssen daher sehr gut begründet werden, auch im Hinblick auf die Unterscheidung von geimpften / genesenen Personen und getesteten Personen. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen hatten seit März 2020 den 2G-Status? (Bitte aufschlüsseln nach Quartalen, jeweils zum 01.01./01.04./01.07./01.10 als Referenzdatum heranziehen)
  2. Wie viele geimpfte Personen haben sich nach ihrer Impfung mit Covid-19 infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Impfungen, Anzahl der doppelten oder mehrfachen Infizierungen, Impfstoff und Monaten seit Dezember 2020)
  3. Wie viele Personen haben sich seit März 2020 mit einer Variante des Covid-19-Virus infiziert? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Variante und Monaten seit März 2020)

Wieder zeigt die Landesregierung, dass sie zwar massiv die Grundrechte der Bürger einschränkt, dabei es jedoch unterlässt, elementare Daten zu erheben: Bezüglich der zweiten Frage weist die Landesregierung zum Beispiel darauf hin, dass, obwohl schon mehr als zwei Jahre seit dem ersten Covid-19-Fall in Deutschland vergangen sind, die Gesundheitsämter eine vollständige Datenerfassung nicht gewährleisten können.

Aus der Antwort der Landesregierung geht weiter hervor, dass sich die Anzahl der Durchbruchsinfektionen im November 2021 im Vergleich zum Vormonat fast verdreifachte und sich von Dezember 2021 auf Januar 2022 nochmals fast verdoppelte. Offensichtlich tragen geimpfte Personen massiv zum Infektionsgeschehen bei, besonders, wenn man bedenkt, dass ungeimpfte Personen seit November 2021 von Kontaktbeschränkungen, einem faktischen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben und einer regelmäßigen Testpflicht für die Arbeit und den ÖPNV betroffen sind. Eine Begründung für die Schlechterstellung von getesteten Personen gegenüber geimpften / genesenen Personen erschließt sich auf dieser Grundlage nicht.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/16675).