Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2580 (Drucksache 17/6405).
Nordrhein-Westfalen gilt seit Jahren als Hochburg der Salafisten. Sie konzentrieren sich unter anderem in Mönchengladbach, Bonn, Solingen und Köln. Die Salafisten gelten als besonders gefährlich. Der Verfassungsschutz kommt zu der Erkenntnis, dass „fast alle in Deutschland bisher identifizierten terroristischen Netzwerkstrukturen und Einzelpersonen salafistisch geprägt“ gewesen seien beziehungsweise sich im „salafistischen Milieu“ entwickelt hätten.
Besonders bedrohlich sind die große Gefahr, die von Einzeltätern ausgeht, und die stetig steigende Anzahl an Gefährdern, von denen fast die Hälfte von den Sicherheitsbehörden als aktionsfähig eingestuft werden. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Gegen wie viele Salafisten in Nordrhein-Westfalen liegen nicht vollstreckte Haftbefehle vor? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Anzahl der Haftbefehle, Zeitpunkt der Erstellung des Haftbefehls, Grund des Haftbefehls, zugrunde liegender Deliktsart und PMK Bezug.)
- Wie werden diese Fälle den Kategorien Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige Delikte) zugeordnet?
- In wie vielen Fällen ist der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden?
- Wie viele Haftbefehle gegen Salafisten wurden in den unterschiedlichen Datenbanken der Sicherheitsbehörden gespeichert?
- Wie viele der per Haftbefehl gesuchten Salafisten halten sich mutmaßlich im Ausland auf?
Laut Auskunft der Landesregierung lagen zum Stichtag 28. März 2019 89 Haftbefehle gegen 73 Personen, die dem salafistischen Spektrum zugeordnet werden, vor. Gut 43 Prozent dieser Haftbefehle basieren auf Terrorismusdelikten. Mehr als 80 Prozent der Haftbefehle konnten seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt werden und nur bei 12 Personen gibt es Hinweise darauf, dass sie sich in den letzten sechs Monaten im Ausland aufgehalten haben. Bei den restlichen 61 Personen ist davon auszugehen, dass sie sich durchgängig in Deutschland aufhalten und die Bevölkerung gefährden.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6709).