Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2896 (Drucksache 17/7235).

Die Individualverfassungsbeschwerde ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Bürgerrechte im Land Nordrhein-Westfalen. Die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshof muss gerade deswegen aufrechterhalten werden und darf nicht im Zuge der Individualverfassungsbeschwerde gefährdet werden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Verfahren sind seit dem 01.01.2019 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig geworden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.)
  2. Wie viele Verfahren waren im gleichen Zeitraum, bezugnehmend zu Frage 1., im Jahre 2018 vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen insgesamt anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, etc.)
  3. In wie vielen im Jahre 2019 anhängigen Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen sind bisher verfahrensbeendende Entscheidungen ergangen? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Zuständigkeit wie Organstreitigkeit, abstrakte Normenkontrolle, konkrete Normenkontrolle, kommunale Verfassungsbeschwerde, Individualverfassungsbeschwerde, etc.)
  4. Wie hoch werden die Personalmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt 2020 eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach etwaigen Abordnungen, Planstellen und deren jeweiliger Wertigkeit)
  5. Wie hoch werden die Sachmittelansätze des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen für den kommenden Haushalt eingeschätzt, um eine fortlaufend effiziente und gleichbleibende Auslastung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen zu gewährleisten? (Bitte aufschlüsseln nach Sachmittelansätzen für Geschäftsbedarf, Kommunikationseinrichtungen, Ausstattungsgegenstände, Miete und Pacht, Bewirtschaftung von Gebäuden und Grundstücken, Gebühren und Auslagen, etc.)

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Individualverfassungsbeschwerde angenommen wird, zwischen Beginn des Jahres und dem 4. September gingen 63 Individualverfassungsbeschwerden ein. Im gleichen Zeitraum im Jahr 2018 ging genau ein Verfahren ein und insgesamt 13 Verfahren waren anhängig.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7471).