Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3083 (Drucksache 17/7739).

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung vom 09.10.2019 den Antrag zur effektiveren Bekämpfung der Jugendkriminalität verabschiedet. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch präventive Maßnahmen wurde einhellig durch alle Fraktionen als ein wichtiges Anliegen anerkannt. Vor allem wurden in der vorigen Anhörung im Rechtsausschuss die, auf die Straftat zügig folgenden, Gerichtsprozesse als ein wesentliches Element zur Bekämpfung der Jugendkriminalität festgestellt. Um später Bilanz ziehen zu können, ob die Landesregierung diesem Antrag nachkommt, fragten wir sie:

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden innerhalb der letzten 5 Jahre gegen Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet?
  2. Wie viele, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)
  3. Bei wie vielen, dieser unter Punkt 1. bezeichneten, Ermittlungsverfahren wurde das Hauptverfahren eröffnet? (Bitte auflisten nach Zeitansatz vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens)
  4. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, angewandte Erziehungsmaßregeln, angewandte Zuchtmittel, ausgesprochenes Jugendstrafmaß, Maßregeln zur Besserung und Sicherung, Freispruch sowie Nebenfolgen)
  5. Wie viele, dieser unter Punkt 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden eingestellt? (Bitte auflisten nach Einstellungsgrund)

Die Antwort der Landesregierung offenbart, dass sie abermals die relevanten Daten statistisch nicht erhebt. Zwar kann sie (sehr umfangreich) Auskunft bezüglich der Ausgänge und der Rechtsfolgen eingeleiteter Hauptverfahren geben, abgesehen von den Einstellungsgründen, jedoch nicht zu den vorhergehenden Schritten. Insbesondere kann sie keine Auskunft über den Zeitraum zwischen Beginn des Ermittlungsverfahrens und Eröffnung des Hauptverfahrens geben.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8033).