Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3314 (Drucksache 17/8478).

Zweck der Untersuchungshaft ist u.a. die Sicherung des Strafverfahrens vor negativer Einwirkung durch den Beschuldigten. Deshalb kann die Untersuchungshaft bei einem dringenden Tatverdacht und dem Vorliegen von Haftgründen angeordnet werden, wenn sie verhältnismäßig ist. Als Haftgründe normiert die Strafprozessordnung die Flucht, die Fluchtgefahr, die Verdunkelungsgefahr sowie die Wiederholungsgefahr. Eine weitere Möglichkeit der Untersuchungshaft ist die sogenannte „Terminversäumer-Haft“.

Die letzte vollumfängliche Strafverfolgungsstatistik, welche auch die Untersuchungshaft widerspiegelt, stammt aus dem Jahre 2015. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Gesamtzahl der Untersuchungshäftlinge in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Haftdauer sowie Haftgründen)
  2. In wie vielen Fällen der Anordnung der Untersuchungshaft gab es eine Verurteilung in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Herkunft sowie der Art und Dauer der verhängten Sanktion)
  3. In wie vielen Fällen der Anordnung der Untersuchungshaft gab es keine Verurteilung in den letzten 5 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Herkunft sowie der Art und Dauer der Nicht-Verurteilungen, insbesondere Maßregeln, Einstellungen und Freisprüche)
  4. In wie vielen Fällen ist es in den letzten 5 Jahren im Verlaufe der Untersuchungshaft zu Selbstverletzungen, Selbsttötungen der Gefangenen, bzw. zu Widerstandshandlungen oder Fluchtversuchen durch die Gefangenen gekommen? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Herkunft, Tatvorwurf sowie Dauer der Untersuchungshaft).

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Anzahl der Personen mit einer Untersuchungshaft länger als sechs Monate von 1.553 im Jahr 2015 auf mehr als 2.000 im Jahr 2018 gestiegen ist. Dies kann ein Hinweis auf eine erhöhte Belastung der Gerichte, zum Beispiel durch immer komplexere Verfahren, sein und muss dementsprechend beobachtet werden.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8661).