Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3675 (Drucksache 17/9268).

Obwohl Schöffen, die in der Strafgerichtsbarkeit als ehrenamtliche Richter fungieren, in der Regel über keine juristische Ausbildung verfügen, bekleiden sie während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht ein Richteramt wie ein Berufsrichter. Als Bindeglied zwischen Staat und Bürger übernehmen sie damit eine höchst verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Altparteien verwenden immer wieder ihre Macht in politischen Gremien, um Bewerber und Vorschläge von der AfD zu verhindern. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen wurden von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Parteien im vergangenen Jahr (2019) als Kandidaten zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden für die Wahlen von Schöffen benannt?
  2. Wie viele der unter Ziffer 1. erfragten Personen wurden durch Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretungen in die Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen aufgenommen und samt den gegebenenfalls eingelegten Widersprüchen den zuständigen Amtsgerichten übersandt?
  3. Wie viele der unter Ziffer 2. erfragten Personen wurden sodann in den Schöffenwahlausschüssen der zuständigen Amtsgerichte zu Haupt- und Hilfsschöffen gewählt?
  4. Wie viele Personen wurden von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Fraktionen und Gruppen der AfD im vergangenen Jahr (2019) als Kandidaten zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Gemeinden für die Wahlen von Schöffen benannt?
  5. Wie viele der von den in Stadträten und Kreistagen vertretenen Fraktionen und Gruppen der AfD benannten Personen wurden durch Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretungen in die Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen aufgenommen und samt den gegebenenfalls eingelegten Widersprüchen den zuständigen Amtsgerichten übersandt?

Aufgrund fehlender Daten war es der Landesregierung leider nicht möglich die Kleine Anfrage zu beantworten.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/9624).