Zur vollständigen Kleinen Anfrage 977 (Drucksache 17/2415).

Die Zahl der Kirchenasyle steigt. Laut eines Focus-Berichts vom 02.04.2018 sollen Ende Februar 2018 in Nordrhein-Westfalen 160 Menschen in 129 Kirchenasylen untergekommen sein. Dies stellt fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr dar. Zumindest die Evangelische Kirche Rheinland sieht das Kirchenasyl als Möglichkeit, Abschiebungen zu verhindern. In einer Handreichung heißt es: „Da in manchen Fällen auch nach Ablauf der Überstellungsfrist die Abschiebung in das Herkunftsland angedroht wird, sollte das Kirchenasyl fortgeführt werden, bis eine entsprechende Mitteilung des BAMF vorliegt.“

Es kann nicht sein, dass sich einzelne Organisationen, womöglich geduldet von der Landesregierung, über Recht und Gesetz stellen. Wir fragten deshalb die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zur steigenden Anzahl der Gewährung von Kirchenasylen?
  2. Wie viele Rücküberstellungen gemäß Dublin III, in das für die Bearbeitung des Asylverfahrens zuständige EU-Land, wurden seit 2015 durch Kirchenasyl verzögert oder durch die abgelaufene Frist für die Rücküberstellung schlussendlich verhindert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, vorgesehenem EU-Zielland für die Abschiebung und Nationalität der Abzuschiebenden)
  3. Wie viele Abschiebungen in die Heimatländer der Abzuschiebenden wurden seit 2015 durch Kirchenasyl verzögert oder verhindert? (bitte aufschlüsseln nach Jahr, vorgesehenem Zielland für die Abschiebung und Nationalität der Abzuschiebenden)
  4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zukünftig zu treffen, um eine Verzögerung von laufenden Abschiebungen durch die Gewährung von Kirchenasyl zu verhindern?
  5. Wie viele Ermittlungsverfahren und Verurteilungen im Zusammenhang mit Kirchenasyl wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gemäß §95 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gab es seit 2015 in NRW?

In ihrer Antwort hält sich die Landesregierung sehr bedeckt. Bezüglich der ersten und der vierten Frage verweist die Landesregierung auf gemeinsame Vereinbarungen mit den Kirchen. Sie betont dabei, dass sie die Vereinbarungen als „richtigen Weg“ ansieht. Die Fragen werden nicht beantwortet. Auch die restlichen Fragen werden nicht beantwortet mit dem Verweis auf eine fehlende statistische Erfassung.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2628).