Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1341 (Drucksache 17/3296).

Durch den verstärkten Druck auf die gewaltbereite Fanszene im Fußball weichen diese Personen nunmehr auf die unteren Ligen oder andere Sportarten aus. So hat sich beim Handballverein GWD Minden eine den Ultras ähnliche Gruppierung unter dem Namen „Commando 1924“ gebildet, die regelmäßig durch Krawalle und Gewalt auffällt, sowie mit anderen gewaltorientierten Fan-Gruppen vernetzt ist. Diese Gruppierung äußert sich auch politisch, indem sie Mitglieder der örtlichen Alternative für Deutschland beleidigt und bedroht.

Das Ziel von Maßnahmen gegen die gewaltbereite Fanszene im Fußball kann nicht sei, dass diese Personen sich auf andere Sportarten und niedrigere Ligen konzentrieren, sondern muss die wirksame Verhinderung der Gewalt sein. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Gewaltbereitschaft der Mitglieder und Sympathisanten des „Commando 1924“?
  2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Vernetzungen der Mitglieder und Sympathisanten des „Commando 1924“ in die gewaltbereite, linksextreme Szene?
  3. Ist die Landesregierung nicht auch der Auffassung, dass es sich bei dem „Commando 1924“ um eine kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB handelt?
  4. Wie bewertet die Landesregierung das Ausweichen gewaltbereiter Fußballfans in untere Ligen oder andere Sportarten?
  5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des Ausweichens gewaltbereiter Fußballfans in untere Ligen oder andere Sportarten, um in diesen die Sicherheit zu gewährleisten?

Die Landesregierung kann ein Ausweichen der gewaltbereiten Fanszene im Fußball auf andere Sportarten und niedrigere Ligen nicht feststellen, daher sieht sie auch kein Erfordernis für Maßnahmen in diesem Zusammenhang. Bezüglich „Commando 1924“ besitzt die Landesregierung nur spärliche Informationen: Es lägen keine Hinweise vor, dass es sich bei „Commando 1924“ um eine kriminelle Vereinigung handele und es seien nur drei strafrechtliche relevante Vorfälle bekannt.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3457).