Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1342 (Drucksache 17/3297).
Reichsbürger bestreiten die Existenz der Bundesrepublik Deutschlands als souveräner Staat und lehnen unsere Gesetze ab. Selbstverwalter sind davon überzeugt, durch eine einseitige Erklärung aus unserem Staat und unserer Rechtsordnung auszutreten. Teilweise weisen sie eigene Hoheitsgebiete aus, führen eigene Währungen ein und geben eigene Ausweisdokumente und Kfz-Kennzeichen aus. Auch fallen sie häufig durch passive und aktive Widerstandhandlungen gegenüber von Vollziehungsbeamten auf. Auch wird versucht durch erfundene Geldforderungen und Titel aus dem Ausland, Beschäftigte unter Druck zu setzen. Dementsprechend berichtet der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Verfassungsschutzbericht für 2017 über diese Szene.
Wir interessieren uns für weitergehende Informationen zu der Szene und wie die Landesregierung ihre Beschäftigten schützt. Daher fragten wir die Landesregierung:
- Zu wie vielen tätlichen Angriffen auf Beschäftigte öffentlicher Stellen, wie bspw. Mitarbeiter in Bürgerbüros, Justizbeamte oder Polizisten kam es 2017? (Bitte aufschlüsseln nach Angriffe insgesamt und Angriffe durch Reichsbürger)
- Wie oft wurde im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen der Staatsangehörigkeitsausweis beantragt? (Bitte aufschlüsseln nach Anträge insgesamt und Anträge durch Reichsbürger)
- Zu wie vielen Fällen der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Reichsbürgern oder Selbstverwaltern kam es in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017?
- In wie vielen Fällen wurde Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsschutz auf der Grundlage des Gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums und des Finanzministeriums vom 7. Juli 2008 (MBl. NRW. 2008 S. 376) gewährt? (Bitte aufschlüsseln nach Fällen insgesamt und Fällen im Zusammenhang mit Reichsbürgern)
- Welchen Wortlaut hat die im Mai 2017 veröffentlichte „Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ des Justizministeriums?
Die Antwort ergibt, dass die statistische Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Reichsbürgern und Selbstverwaltern lückenhaft ist. Die Landesregierung kann nur eine Aussage bezüglich Straftaten im Zusammenhang mit der Polizei und der Justiz treffen. Dabei haben aber auch viele städtische Bedienstete und Gerichtsvollzieher regelmäßig mit dieser Szene zu tun. Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden statistisch nicht erfasst, auch nicht, in wie weit Beschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsschutz auf Basis des oben genannten Runderlasses gewährt wird.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3467).