Zur vollständigen Kleinen Anfrage 1352 (Drucksache 17/3341).
Auf Seite 49 des Verfassungsschutzberichts des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2017 wird über eine Veranstaltung von Neonazis berichtet, die dort „[…] vermeintliche Kriegsverbrechen der Alliierten [instrumentalisieren]“. Unabhängig von der absolut richtigen Verurteilung neonazistischen Gedankenguts lässt die Formulierung „vermeintlich“ bei alliierten Kriegsverbrechen den Schluss zu, dass es nach Ansicht des Verfassers dieser Textpassage keine Kriegsverbrechen auf Seiten der Alliierten gegeben hat.
Renommierte Historiker wie der britische Historiker Sir Antony James Beevor berichten aber von mehreren Fällen westalliierter und sowjetischer Kriegsverbrechen. So sollen zum Beispiel die Westalliierten mehrfach deutsche Kriegsgefangene erschossen haben und es soll zu Vergewaltigungen gekommen sein. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Ist die Landesregierung der Ansicht, dass Soldaten der Alliierten keine Kriegsverbrechen begangen haben?
- Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Verweis auf oder das Gedenken an Opfer alliierter Kriegsverbrechen per se rechtsextremistisch bzw. rechtsradikal sei?
- Auf welche Art und Weise wurde in Nordrhein-Westfalen der Opfer alliierter Kriegsverbrechen gedacht?
- Auf welche Weise beteiligte sich das Land Nordrhein-Westfalen bisher am Gedenken an die Opfer alliierter Kriegsverbrechen?
- Wie wurden bzw. werden die Opfer alliierter Kriegsverbrechen in Nordrhein-Westfalen unterstützt?
In der Antwort offenbart die Landesregierung, dass sie keine Kenntnis darüber hat, „ob und in welcher Weise alliierte Soldaten auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens Kriegsverbrechen begangen haben“. Zu einem klaren „Ja“ oder „Nein“ kann sie sich nicht durchringen, jedoch hält sie die berichteten Verbrechen offensichtlich nicht für Kriegsverbrechen. Weiter ordnet sie das Gedenken an alliierte Kriegsverbrechen dem Rechtsextremismus zu und stellt klar, dass man alliierte Kriegshandlungen im geschichtlichen Kontext sehen muss.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/3552).