Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2160 (Drucksache 17/5461).
Wegen der zurückgehenden Zahl von Hauptschülern werden immer mehr Hauptschulen in Nordrhein-Westfalen geschlossen. So beschloss zum Beispiel der Rat der Stadt Minden im Jahr 2016 die Schließung der letzten verbleibenden Hauptschule, der GHS Todtenhausen, und diese Schließung wurde 2016 von der Bezirksregierung Detmold bestätigt. Ab 2014 bis Anfang 2018 sind insgesamt über 500 ausländische Schüler zusätzlich an Mindener Schulen beschult worden. Mehrfach verwies die Schulleiterin der auslaufenden GHS Todtenhausen im Bildungsausschuss auf die erhöhte Nachfrage hin. Ein Teil dieser Schüler war in die auf zwei Jahre limitierten Sprachlernklassen verteilt worden und musste im Anschluss auf leistungsgerechte Regelschulen umverteilt werden.
Realschulen, Schulen des gemeinsamen Lernens und Gesamtschulen müssen nun Hauptschüler bei sich beschulen und bekommen im Fall der Realschulen „Freiherr von Vincke“ und „Käthe Kollwitz“ Sprachlernschüler, Inklusionsschüler und regulär rücklaufende Schüler mit Hauptschuleignung zugewiesen. Ihre Kernaufgabe, das Unterrichten von Realschülern, ist laut eigener Aussage immer weniger möglich. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Gibt es bereits Weisungen oder eine avisierte Änderung des Schulgesetzes aufgrund des Beschlusses des Landtages (Drucksache 17/2748 vom 05.06.2018)?
- Falls Frage 1 bejaht wird: Welche Änderung plant die Landesregierung bzw. welche Weisungen sind ausgesprochen worden?
- Falls Frage 1 verneint wird: Wann wird die Landesregierung eine Gesetzänderung vorlegen?
- Welche mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen hat dieser Beschluss auf die Realschulen in Bezug auf den Bildungsgang Hauptschule in Minden?
- Wie bewertet die Landesregierung eine frühzeitige Differenzierung von Hauptschülern an Realschulen in eigenen Klassenverbänden, etwa als eine Dependance der auslaufenden GHS Todtenhausen in Minden?
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass die Landesregierung den vor zirka zehn Monaten auch durch die Regierungsparteien beschlossenen Antrag weder fertig geprüft noch umgesetzt hat. Die Regierungsparteien beschließen also einen Antrag, um vorzutäuschen, dass man das Problem erkannt habe und etwas dagegen tue, setzen diesen Beschluss dann aber nicht um.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/5861).