Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2578 (Drucksache 17/6403).

Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des deutschen Bundestags wurden kürzlich Forderungen zur Anhebung der Rechtsanwaltsvergütungen (BRAK / DAV-Forderungskatalog) und der von der großen Koalition initiierte „Pakt für den Rechtsstaat“ erörtert.

Der „Pakt für den Rechtsstaat“ und die Novellierung der Anwaltsvergütung im RVG gehen wahrscheinlich mit einer finanziellen Mehrbelastung für die Länder einher. Besonders in Bezug auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ ist zu beachten, dass die Zuschüsse des Bundes erst nach Umsetzung der Maßnahmen ausgezahlt werden. Wir fragten die Landesregierung:

  1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung den im Bundestag behandelten „Pakt für den Rechtsstaat“?
  2. Inwieweit hält die Landesregierung die Besetzung der insgesamt verhandelten 2.000 neuen Stellen bis 2021, insbesondere unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten, für realisierbar?
  3. Wie viele dieser Stellen entfallen auf das Land Nordrhein-Westfalen bzw. welche Kosten gehen damit insgesamt für das Land Nordrhein-Westfalen einher?
  4. Wie ist die Haltung der Landesregierung zum BRAK/DAV-Forderungskatalog und insbesondere zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und der damit verbundenen Mehrbelastungen des Landeshaushalts?
  5. Wie hat sich die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2013 auf den Landeshaushalt ausgewirkt?

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass der Zuschuss des Bundes zu den im Zuge des „Pakts für den Rechtsstaat“ neugeschaffenen Stellen im Bereich der Justiz nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten trägt. Die Gebührenerhöhung im Jahr 2013 erfüllte nicht die damals gesetzten Erwartungen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6677).