Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2579 (Drucksache 17/6404).
Das Konzept einer wehrhaften Demokratie garantiert den ungehinderten Ablauf im politischen Meinungsbildungsprozess. In Paragraf 21, Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es dazu: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Um dem nachzukommen ist es für Parteien daher unerlässlich im Rahmen dieses Willensbildungsprozesses beim Auftreten im öffentlichen Raum, etwa bei Wahlkampfständen und Kundgebungen nicht behindert zu werden.
Bedauerlicherweise kam es während des Europawahlkampfes wieder zu Angriffen und die AfD und ihre Mitglieder und Linksextreme versuchten, uns von unseren Auftritten abzuhalten. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle von Behinderungen von Parteien im Wahlkampf zum Europäischen Parlament 2019 durch Linksextreme sind der Landesregierung bekannt? Bitte nach Anzahl der Fälle, geschädigter Partei und Art der Delikte aufschlüsseln
- In wie vielen dieser Fälle konnten die Täter ermittelt werden?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über das durchschnittliche Profil solcher Störer? (Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Beruf)
- Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in bisherigen Wahlkämpfen die Alternative für Deutschland die Partei war, welche mit Abstand am häufigsten geschädigt wurde?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung und Artikulation der politischen Positionen der Alternative für Deutschland im Rahmen von Wahlkämpfen zu gewährleisten?
Laut der Antwort der Landesregierung richteten sich mehr als 90 Prozent der Straftaten von Linksextremen gegen Parteien im Zusammenhang mit der Europawahl gegen die AfD. Darunter fielen ein Branddelikt und mehrere Körperverletzungen. Obwohl der Landesregierung die Problematik seit mindestens der Landtagswahl bekannt sein müsste (siehe Kleine Anfrage 179), sieht sie weiterhin keine Veranlassung, Maßnahmen zu ergreifen, um der Alternative für Deutschland einen reibungslosen Ablauf der politischen Willensbildung und Artikulation der politischen Positionen im Rahmen von Wahlkämpfen zu ermöglichen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/6888).