Zur vollständigen Kleinen Anfrage 2894 (Drucksache 17/7233).

Seit einigen Jahren prägen vermehrt Berichte von Vergewaltigungen durch Gruppen von mehreren Männern / männlichen Jugendlichen die Medienlandschaft. Erst kürzlich kam es in Mülheim zu einer Gruppenvergewaltigung, bei der eine 18-jährige Frau von fünf minderjährigen ausländischen Staatsbürgern missbraucht worden sein soll. Zwei der fünf Tatverdächtigen sollen noch keine 14 Jahre alt sein und wären damit nicht strafmündig. Zwei Tage später soll es, ebenfalls wieder in Mülheim, zu einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein. Hierbei soll eine Jugendliche im Alter von 15 Jahren von fünf minderjährigen Tatverdächtigen eingekreist und unsittlich berührt worden sein.

Dies stellt einen beunruhigenden Trend dar und diese Taten dürfen nicht zur Normalität werden. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum der letzten 5 Jahre eingeleitet, die im Bereich von Sexualstraftaten liegen, welche aus Gruppen heraus bzw. in Gruppen begangen worden sind,? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Opfer, Anzahl der Tatverdächtigen, vorgeworfener Straftat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Tatort, Alter der Opfer sowie Alter der Täter)
  2. Gegen wie viele dieser Tatverdächtigen ist zuvor mindestens ein weiteres Mal ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem Sexualdelikt eingeleitet worden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl der Opfer, Anzahl der Tatverdächtigen, vorgeworfener Straftat, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Tatort, Alter der Opfer, Alter der Täter, Art der vorherigen Sexualdelikte und deren Verfahrensausgänge)
  3. Bei wie vielen, der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten, Ermittlungsverfahren ist das Hauptverfahren eröffnet worden?
  4. Wie viele, dieser unter Punkt 1. und 3. bezeichneten, Hauptverfahren wurden durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen? (Bitte auflisten nach Deliktsart, Strafmaß bzw. Freispruch)
  5. In welchem Umfang werden bei den vorbezeichneten Tatverdächtigen zur Optimierung der Ermittlungs- und Präventionsarbeit Hintergründe zur sozialen Herkunft, zu doppelter Staatsbürgerschaft oder zur Glaubenszugehörigkeit erfasst?

Abermals zeigt die Landesregierung in ihrer Antwort auf, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) relevante Daten nicht erfasst werden: Zwar wird erfasst, ob ein Tatverdächtiger bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist, jedoch nicht, ob es sich um dasselbe oder ein ähnliches Delikt handelt. Eine Erkennung von Mehrfachtätern durch die PKS wird also verhindert. Die Erfassung weiterer Staatsbürgerschaften ist für die Polizei nicht verpflichtend.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/7481).