Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3155 (Drucksache 17/7871).

Mit Einführung des neuen Personenstandsgesetzes steht es Eltern nach § 22 Personenstandsgesetz (PStG) frei, ihr Kind ohne Angabe eines Geschlechtes in das Geburtenregister einzutragen. Ebenso besteht nach § 45b PStG für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 III PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.

Eine solche Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Betroffenen, besonders wenn sie nicht vom Betroffenen selbst betroffen wird, sondern von seinen Eltern. Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wieviele Kinder wurden im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen geboren?
  2. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister ohne Geschlecht eingetragen?
  3. Wieviele dieser im Jahr 2019 geborene Kinder wurden im Geburtenregister mit dem Geschlechtsmerkmal „divers“ eingetragen?
  4. Bei wievielen Personen in Nordrhein-Westfalen wurde eine beantragte Änderung ihres Geschlechtes durchgeführt?

Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass von den 112.605 lebendgeborenen Kindern im Jahr 2019 genau eins ohne Angabe des Geschlechts oder als divers in das Geburtenregister eingetragen wurde. Zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 15. Juni 2019 wurden 106 Änderungen des Geschlechts nach § 45b PStG durchgeführt. Alles in allem scheinen die Eltern mit ihrer Elternrolle verantwortungsvoll umzugehen und die Änderung des Geschlechts ein Randphänomen zu sein.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/8090).