Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3884 (Drucksache 17/9923).
Wie der Soester Anzeiger berichtet, ist die Stelle des Anstaltsarztes in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl seit nunmehr 18 Monaten vakant. Nach Jahrzehnten ging der bisherige Anstaltsarzt bereits vor eineinhalb Jahren in den Ruhestand. Noch immer ist es offenbar jedoch nicht gelungen, die Position neu zu besetzen.
Gegen einen zunächst als Nachfolger vorgesehenen Anstaltsarzt gab es zuletzt Vorwürfe, dass er ein Schmerzmittel bestellt und weiterverkauft haben soll. Wir fragten daher die Landesregierung:
- Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der zeitnahen Neubesetzung von vakanten Stellen für Anstaltsärzte in den Justizvollzugsanstalten des Landes – auch hinsichtlich der Besoldung und Versorgung – bei?
- In wie vielen Justizvollzugsanstalten sind die Stellen für Anstaltsärzte gegenwärtig nicht besetzt? (Bitte aufschlüsseln nach JVA)
- Kann die Landesregierung die medizinische Versorgung, insbesondere in der JVA Werl, aber auch in den übrigen Justizvollzugsanstalten gewährleisten?
- Hat die Landeregierung weitere Erkenntnisse darüber, dass der „anvisierte und dann ausgeschiedene (suspendierte) Nachfolger“ des Werler Anstaltsarztes „Tramadol“ bestellt und weiter verkauft haben soll?
Laut Antwort der Landesregierung ist man bemüht, die vakante Stelle neu zu besetzen. Dass die Stelle jedoch schon seit 18 Monaten unbesetzt ist, erweckt den Anschein, dass es für Ärzte lukrativer ist, auf Honorarbasis für das Land Nordrhein-Westfalen tätig zu sein als fest angestellt zu sein. Eine Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung Strafgefangener durch Honorarärzte widerspricht jedoch § 99 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches hauptamtliche Ärzte vorsieht.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10224).