Bei der Bekämpfung des neuartigen Coronavirus haben die Gesundheitsämter eine wichtige Rolle: Es liegt an den Gesundheitsämtern, Fälle zu identifizieren, Maßnahmen anzuordnen, Infektionsketten nachzuverfolgen und diese zu unterbrechen.
Dabei handelt es sich um Aufgaben, die so personalintensiv sind, dass kaum ein Gesundheitsamt diese ohne massive Personalaufstockung leisten kann: In NRW wurde bei 54 Gesundheitsämtern angefragt, ob und in wieweit sie ihren Verpflichtungen in der gegenwärtigen Krisensituation nachkommen können. Von diesen hat mehr als die Hälfte geantwortet. 21 der 33 antwortenden Ämter konnten die Vorgaben nicht erfüllen. Es gibt einfach zu wenig Mitarbeiter, um alle Infektionsketten wie nötig nachzuverfolgen.
Seit dem 24. April müssen alle Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert Koch-Institut (RKI) melden, ob bei ihnen „die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist“.
Wir fragten daher die Landesregierung (hier bezüglich der Stadt Bielefeld):
- Wie hat sich der Personalbestand, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus im Gesundheitsamt der Stadt Bielefeld im Laufe des ersten Quartals 2020 entwickelt? (Hier bitte unterscheiden in Beschäftigte/Beamte/Tarifbeschäftigte/Stammkräfte, befristete/besondere Beschäftigungsverhältnisse, weitergehend in VZ/TZ)
- Ist die vom Robert Koch Institut vorgegebene vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet?
- In wie vielen Fällen wurde eine häusliche Quarantäne angeordnet?
- In wie vielen Fällen wurde die häusliche Quarantäne missachtet?
- Welche Konsequenzen zog die Missachtung der häuslichen Quarantäne nach sich? (Bitte unter der Angabe der Personal- und Sachkosten bei Anordnung ordnungsbehördlicher Kontrollen)
Zum Kreis Gütersloh heißt es in der Antwort der Landesregierung: „Aus dem Kreis Gütersloh liegen der Landesregierung pandemiebedingt zu den erfragten Daten keine Informationen vor.“ Das Folgende bezieht sich folglich nicht auf den Kreis Gütersloh.
Laut Auskunft der Landesregierung können alle Gesundheitsämter die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleisten. Es zeigt sich weiter, dass die Gesundheitsämter schon im ersten Quartal 2020 personell stark aufgestockt wurden (zwischen knapp zehn Prozent und knapp 40 Prozent mehr Beschäftigte). Hierbei überrascht jedoch der Kreis Höxter, dessen Gesamtzahl der Beschäftigten sich im ersten Quartal 2020 verringert hat.
- Stadt Bielefeld: Kleine Anfrage 3822 (Drucksache 17/9596), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10266)
- Kreis Gütersloh: Kleine Anfrage 3823 (Drucksache 17/9597), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10267)
- Kreis Herford: Kleine Anfrage 3824 (Drucksache 17/9598), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10268)
- Kreis Höxter: Kleine Anfrage 3825 (Drucksache 17/9599), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10269)
- Kreis Lippe: Kleine Anfrage 3826 (Drucksache 17/9600), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10270)
- Kreis Minden-Lübbecke: Kleine Anfrage 3827 (Drucksache 17/9601), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10271)
- Kreis Paderborn: Kleine Anfrage 3828 (Drucksache 17/9602), Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10272)