Zur vollständigen Kleinen Anfrage 4078 (Drucksache 17/10173).
Laut § 67 Strafvollzugsgesetz und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz NRW dürfen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt (JVA) technische Geräte zur Feststellung und Verhinderung unerlaubter Telekommunikation eingerichtet und betrieben werden. In den NRW Justizvollzugsanstalten stehen somit entsprechende Detektionsgeräte zur Verfügung.
In der JVA Werl sind 41 Detektionsgeräte, davon 21 Geräte des Typs „Comstop mini“ und 20 Geräte des Typs „Comstop 4 G“, zur Mobilfunkdetektion und Mobilfunkunterdrückung vorhanden. Mit diesen Geräten soll die unerlaubte Mobilfunknutzung der Insassen aufgedeckt und nach Möglichkeit unterbunden werden. Bei zeitnaher Einführung des Mobilfunknetzes auf 5-G-Basis drohen alle die in der JVA Werl vorhandenen Detektionsgeräte wirkungslos zu werden.
Wir fragten die Landesregierung:
- In welchen der Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten in NRW gibt es (fest verbaute) Störsender für Mobiltelefone? (Bitte aufschlüsseln je nach JVA und technischem Stand/5G-Tauglichkeit)
- In welchen der Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten wird stattdessen mit Detektionsgeräten gearbeitet?
- Wie hoch ist der personelle Mehraufwand aufgrund fehlender (fest verbauter) Störsender? (Bitte aufschlüsseln anhand des zusätzlichen Personalbedarfs je JVA für das Auffinden und die Sicherstellung von Mobilfunkgeräten für die Jahre 2017 bis heute)
- Wirken sich etwaige fehlende Störsender nachteilig auf die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten aus?
- Wie beziffert sich der geschätzte Kostenrahmen für eine dringend erforderliche Nachrüstung aller Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten in NRW auf 5-G-Netz-kompatible Störsender / Detektoren? (Bitte aufschlüsseln je nach JVA und Jugendarrestanstalt)
Aus der Antwort der Landesregierung geht hervor, dass sie nicht das Ansicht ist, dass sich fehlende Störsender nachteilig auf die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalten auswirken. Eine Begründung dafür liefert sie jedoch nicht. Eine Nachrüstung mit 5-G-Netz-kompatiblen Störsendern erscheint der Landesregierung „derzeit nicht erforderlich“. Dabei haben große Netzbetreiber die Telekom und Vodafone schon mit dem Ausrollen des 5-G-Netzes begonnen.
Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/10463).