Zur vollständigen Kleinen Anfrage 5190 (Drucksache 17/13124).

In der Presse kamen vermehrt Berichte über die Belegung der Intensivbetten mit Corona-Patienten in Deutschland auf, in denen ein Gespräch zwischen dem RKI-Chef Prof. Dr. Lothar Wieler und weiteren Chefärzten verwiesen wurde.

Danach bereite es den Medizinern unter anderem zunehmend Sorge, dass hauptsächlich Menschen mit Migrationshintergrund die Intensivmedizinischen Betten nutzen müssten. Offensichtlich würden sie von Informationen über Corona-Warnungen und entsprechende Maßnahmen kaum oder gar nicht erreicht.

Nach einer internen Erhebung weisen bis zu über 90 Prozent der schwerst kranken intubierten Patienten einen Migrationshintergrund auf. Diese Beatmungspatienten würden daher als „Patienten mit Kommunikationsbarriere“ bezeichnet werden.

Diese Problematik sei bekannt, stelle jedoch ein Tabu für die Kommunikation nach außen dar.

Wir fragten daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Patienten mit Kommunikationsbarrieren befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  2. Wie viele Patienten mit Migrationshintergrund befanden sich seit Januar 2015 auf den nordrhein-westfälischen Intensivstationen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Monat, Nationalität der Patienten und dem jeweiligen prozentualen Anteil der belegten Intensivmedizinischen Betten bezogen auf die Gesamtzahl der verfügbaren Intensivmedizinischen Betten sowie die Indikationen für die jeweilige künstliche Beatmung – bspw. Narkose, Atem-/Herzkreislaufstillstand, schwerwiegende chronische Erkrankungen, schwere Traumata oder Intoxikationen)
  3. Wie viele der unter Punkt 1. und 2. genannten Personen waren gesetzlich bzw. privat krankenversichert?
  4. Wie lauten die Vornamen der unter Punkt 1. und 2. bezeichneten Patienten?

In ihrer Antwort erklärt die Landesregierung mit vielen Worten, dass sie keine Daten zur Beantwortung der Fragen vorliegen hat. Dies verwundert sehr, da auf der einen Seite massiv in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen wird, mit der Begründung, dass man nur so die Corona-Pandemie stoppen könne, auf der anderen Seite es aber unterlassen wird, zu prüfen, wer von schwersten Verläufen betroffen ist. So ist es unmöglich festzustellen, ob eine weitere Verschärfung der aktuellen Maßnahmen zielführend ist oder ob die Probleme schon bei sprachlichen Barrieren beginnen.

Zur vollständigen Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13312).