Das neue Personenstandsgesetz: Wie frei sind wir wirklich?
Zur vollständigen Kleinen Anfrage 3155 (Drucksache 17/7871). Mit Einführung des neuen Personenstandsgesetzes steht es Eltern nach § 22 Personenstandsgesetz (PStG) frei, ihr Kind ohne Angabe eines Geschlechtes in das Geburtenregister einzutragen. Ebenso besteht nach § 45b PStG für Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung die Möglichkeit, gegenüber dem Standesamt zu erklären, dass die Angabe zu [...]